1. Allgemeine Voraussetzungen zum würdigen Vollzug der göttlichen Liturgie
Nach dem
Gnade spendenden Gesetz unseres Erlösers und Gottes Jesu Christi,
bewahrt die heilige Kirche sieben Sakramente: Taufe, Myronsalbung,
Eucharistie, Bußsakrament, Priesterweihe, Ehe und Krankensalbung. Diese
Sakramente werden zur Erlösung aller Menschen in der von einem Bischof
geweihten Kirche gespendet. In einer Notlage dürfen einige derselben
auch außerhalb der Kirche vollzogen werden.
Die
Sakramente der Priesterweihe und der heiligen Eucharistie, das ist die
Darbringung des unblutigen Opfers des Leibes und des Blutes unseres
Herren Jesu Christi, dürfen nicht außerhalb einer geweihten Kirche
vollzogen werden. Ein Vollzug dieser Sakramente außerhalb der heiligen,
geweihten Kirche wäre eine schwere Sünde. Zur rechtmäßigen Zelebration
sind folgende Aussagen zu beachten:
– Die
heilige Kirche ist der Raum der Versammlung, der Ort der Danksagung dem
Schöpfer des Alls, dem in der Heiligen Dreifaltigkeit besungenen Gott,
die Stätte des Gebetes, der Erleuchtung und der Reinigung von den
Sünden. Sie muß vom Bischof selbst geweiht sein, oder aber durch das
von diesem gesandte und geweihte Antiminsion die Weihe empfangen haben.
– Zum
Priester werde ein Mensch erwählt, dessen Leben rein und ehrwürdig ist,
der schriftkundig ist, und der nach der Ordnung der heiligen Kanones
vom Bischof die Priesterweihe empfangen hat.
– Die
heiligen Gewänder des Priesters sind nach der von Gott gegebenen
Ordnung: Das Sticharion, das Epitrachilion, die Epimanikien, der Gürtel
und das Phelonion.
– Der Diakon
trägt das Sticharion, die Epimanikien, und das Orarion auf der linken
Schulter. Priester und Diakon dürfen ohne diese Gewänder die heilige
Liturgie nicht zelebrieren. Sollte der Priester versuchen, ohne diese
Gewänder die göttliche Liturgie zu feiern, so versündigte er sich vor
dem Sakrament, da er eine Todsünde beginge und somit dem Ausschluß vom
Priesteramt unterläge.
Alle anderen
Sakramente, die Gebetsordnungen und das Singen in der heiligen Kirche
werden in den liturgischen Gewändern vollzogen, die in den jeweiligen
Gottesdienstordnungen angegeben sind.
Zum
rechtmäßigen Vollzug des heiligen Altarsakramentes, das ist: Zur
Wandlung des Brotes und des Weines in den Leib und das Blut unseres
Herren Jesu Christi, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Der vom
Bischof nach der Ordnung der Kanones geweihte Priester muß den festen
Vorsatz und den unbeugsamen Willen haben, durch den Vollzug der
heiligen Eucharistiefeier Brot und Wein in den Leib und das Blut des
Herren zu wandeln.
Hierzu
bedarf der Priester folgender Dinge: Fünf Prosphoren (welche aus
reinem, ungesäuertem Weizenmehl gebacken wurden), und reinen
Traubenwein. Teig aus anderem Getreide denn Weizen, oder vertrocknete
und schlecht gewordene Prosphoren, aber auch Wein oder Saft, welcher
aus Beeren oder von anderen Hölzern gewonnen wird, wie auch solch Wein,
der durch Gärung sauer geworden ist, dürfen nicht verwendet werden.
Bedenke, o
Priester, daß jeder, der nicht in einer geweihten Kirche, der ohne
geweihten Altar, das heißt, der ohne geweihtes Antiminsion, der ohne
die priesterlichen Gewänder und ohne die notwendigen Dinge, aber auch
der, welcher ohne festen Vorsatz die göttliche Liturgie zelebriert, wie
derjenige, dessen Prosphoren nicht aus reinem Weizenmehl gefertigt
wurden, der nicht weiß, mit welchen Worten er dienen muß, dessen Geist
sich durch übermäßigen Weingenuß verdunkelt hat, und der es dennoch
wagt, die heilige Liturgie zu singen, sich nicht nur der Todsünde des
Sakrilegs schuldig macht, sondern daß in Wahrheit sich das Geheimnis
der Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut unseres Herren
und Gottes Jesu Christi nicht vollzieht.
2. Die rechte Weise für jeden am heiligen Altar
Dienenden, sich auf die Zelebration der göttlichen Liturgie und den
Empfang des heiligen Altarsakramentes vorzubereiten.
Nur vom
rechtmäßigen Priester, nicht aber von einem Laien, noch von einem
Gläubigen, der die niederen Weihen empfangen hat, auch nicht vom
Diakon, kann die Göttliche Liturgie dargebracht und vollzogen werden,
denn auch die niederen Weihgrade haben nicht die Fülle des
Priestertums, und jeder, der versucht, ohne dasselbe die göttliche
Liturgie zu zelebrieren, begeht die Sünde der Gotteslästerung.
Jeder rechtmäßig geweihte Priester und Diakon soll sich in folgender Weise auf sein Dienen vorbereiten:
Grundsätzlich
hat er sich vor allen Dingen zu bewahren, die ihn am würdigen Vollzug
der göttlichen Liturgie und am würdigen Empfang des heiligen
Altarsakramentes hindern können.
Die
wichtigsten Hinderungsgründe sind: Wenn sich Priester oder Diakon unter
einem Bannspruch, einem Interdikt, der Exkommunikation oder einem
Verbot durch den Bischof befinden, aber auch, wenn sie in einer
Todsünde gefangen sind.
Ist jemand
in solcher Not, so darf er die göttliche Liturgie solange nicht
zelebrieren, bis daß ihm derjenige, der ihn gebunden hat, und der
allein die Macht des Lösens und des Vergebens hat, die vollständige
Absolution erteilt hat. Wer ohne die Absolution es wagt, die göttliche
Liturgie zu zelebrieren, der macht sich der Gotteslästerung schuldig
und kehrt von solchem Dienen mit einer neuen, schweren Sündenlast
zurück, denn er ist schuldig geworden am Leib und Blut des Herren, und
er hat teil am Gottesmord jener, die den Herren töteten, und er hat
sich selbst zum Gericht und zur Verdammnis an den allreinen
Geheimnissen teilgenommen.
So geschieht
es auch dem Laien, der unter einem Verbot durch den Bischof oder
Priester, seinem Beichtvater, steht, wenn er, noch in einer
Leidenschaft gefangen, dieses Verbot nicht achtend, zu einem anderen
Beichtvater geht, ohne hierfür die Erlaubnis zu haben, und danach an
den allreinen Geheimnissen des Leibes und des Blutes teilnimmt. Auch
dieser empfängt hierfür Leiden und wird als Gottesmörder verurteilt.
Wenn sein
Gewissen ihn einer Todsünde anklagt, so darf er die göttliche Liturgie
nicht zelebrieren, bis daß er sich von seiner Sünde, welche ihn
gefangen hält, durch aufrichtige und herzlichste Zerknirschung und
durch das Bekennen vor seinem Beichtvater reinigt und den festen
Vorsatz hat, in solche Sünde nie wieder zu fallen.
Jeder, der
trotz seiner Einsicht in eine Todsünde die göttliche Liturgie feiert,
ohne sich vorher durch das Bekennen und die Buße gereinigt zu haben,
der fügt seiner Todsünde eine neue, schwerste Todsünde hinzu, und die
göttlichen Sakramente empfängt er sich zum Gericht und zur Verdammnis,
denn er hat unwürdig an diesen teilgenommen.
Falls er
während der Zelebration der göttlichen Liturgie innewird, sich noch in
einer Todsünde zu befinden, so soll er mit großem Schmerz und Klagen,
mit ergriffenem und zerknirschtem Herzen den unumstößlichen Vorsatz
hegen, so schnell als möglich seine Sünde zu bekennen, Genugtuung zu
leisten und sich seiner Sünde wegen zu demütigen.
Am würdigen
Dienen und Empfangen des allreinen Altarsakramentes hindern vor allem
folgende Umstände: Wenn Priester oder Diakon jemanden herabgewürdigt,
gekränkt oder ungerecht behandelt haben und wissen, daß jener Zorn
gegen sie empfindet oder Kummer trägt, aber auch, wenn Priester oder
Diakon durch einen anderen ungerecht behandelt oder gekränkt wurden,
und dessenthalben nun diesem gegenüber Zorn oder Gram empfinden. In
beiden Fällen darf nicht zelebriert werden. Auf des Herren Geheiß soll
sich ein jeder zuerst mit seinem Bruder versöhnen. Danach darf er die
göttliche Liturgie feiern.
Sollte es
sein, daß der Gekränkte weit entfernt lebt, aber die Notwendigkeit der
Zelebration besteht, so darf er in dieser Notlage die göttliche
Liturgie zelebrieren, sofern er den guten Vorsatz hat, sobald er den
anderen treffen könnte, sich mit ihm zu versöhnen. In seinem Herzen
aber soll er mit aller Kraft Mitleid empfinden.
Am würdigen
Dienen und Empfangen des allreinen Altarsakramentes hindern auch
übermäßiges Essen und Trinken am Vorabend. Daher ist es geboten, sich
von Speise und Trank schon vom Abend an zu enthalten. Falls dieses
nicht möglich, möge man nur die kleinste Menge zu sich nehmen. Von
Mitternacht an ist vollkommene Enthaltsamkeit vorgeschrieben. Wer nach
Mitternacht auch nur die kleinste Menge Speise oder Trinken zu sich
nimmt, der darf auf keinen Fall die göttliche Liturgie zelebrieren,
denn Mitternacht ist der natürliche Beginn des neuen Tages.
Jeder
verheiratete Priester oder Diakon soll sich mehrere Tage vor der
Zelebration der göttlichen Liturgie des Zusammenkommens mit seiner Frau
enthalten, so auch am Tage der Zelebration selbst. Wer dieser Ordnung
nicht entspricht und dennoch zelebriert, der nimmt eine schwere Sünde
auf sich.
Dieser
Hinderungsgrund gilt nicht allein für den Priester, sondern für jeden
Christen, der würdig kommunizieren möchte. Jeder soll sich enthalten.
Befindet er sich aber in Todesgefahr, so möge er sofort gläubig das
heilige Altarsakrament empfangen.
Es gibt noch
andere Hinderungsgründe zum würdigen Empfangen des heiligen
Altarsakramentes und zur Zelebration. Sind sie auch weniger
schwerwiegend, denn die vorher genannten, so soll doch jeder bemüht
sein, diese zu überwinden und sich vor ihnen zu bewahren. Dieses gilt
für Priester und für Laien:
Erstens: Zu
vermeiden ist jede Zerstreuung der Gedanken. Vielmehr sollen sie
konzentriert werden, um im Gebet und eifrigem Nachsinnen die Leiden des
Herren bedenken zu können.
Zweitens: Zu
vermeiden ist jede innere Verwirrung, besonders die Schwermut. Wer
diese von sich weist, der eilt der Hoffnung auf Gottes Gnade entgegen,
die er durch den Empfang des heiligen Altarsakramentes zu empfangen
trachtet.
Drittens: Zu
vermeiden ist jede Verzagtheit und Trägheit. Durch Wachsamkeit,
Nüchternheit und Wachen, oft auch durch weniger Schlaf, sollen diese
Gefahren ferngehalten werden.
Viertens:
Jede Art der Verwirrung und alles körperliche Begehren soll überwunden
werden. Und wenn auch gänzlich ohne eigenes Hinzutun der Leib sich im
Schlaf befleckt, so dürfen Priester und Diakon nur im Notfall es wagen,
die göttliche Liturgie zu zelebrieren.
Sollte er
jedoch selbst für diese Hinderungsgründe den Anlaß gegeben haben, sei
es durch Gespräche oder arge Gedanken am Vorabend, sei es durch Essen
und Trinken oder zu vielen Schlaf, so darf er unter keinen Umständen
zelebrieren, bis daß er seinem Beichtvater gebeichtet, und von diesem
entsprechende Auflagen und die Absolution erhalten hat.
Jede
Unzulänglichkeit kann durch inständiges Gebet und durch Tränen, durch
herzliches Bedauern und durch Zerknirschung sowohl vor, als auch
während der Zelebration überwunden werden.
Allen voran muß sich der auf die Zelebration vorbereitende Priester von den hier aufgeführten Hinderungsgründen fernhalten.
Sodann muß er Kummer und Trauer empfinden ob aller Sünden, auch der läßlichen, also der geringen und alltäglichen.
Wenn ihn
sein Gewissen auch nur der kleinsten Verfehlung anklagt, so soll er
diese vor seinem Beichtvater beichten und von ihm die Absolution
erhalten.
Zusammenfassend
bedeutet dieses: Der Priester muß sich darum mühen, alles zu erhalten,
was notwendig ist, ein reines Gewissen vor jeglicher Sünde zu haben.
Sein Herz
möge er reinigen von jeglicher irdischen Liebe, von aller Begierde und
körperlichen Leidenschaft, und beherrschen soll er die Sehnsucht des
Verstandes auch nach den nicht verbotenen Dingen.
Er soll den
guten Vorsatz haben, ehrwürdig und in Gerechtigkeit dem Herren an allen
Tagen seines Lebens zu dienen, und dieses Vorhaben soll er zur rechten
Zeit durch gute Taten kundtun.
Sein Hungern
und Dürsten nach der göttlichen Speise und dem göttlichen Trank soll er
zwiefach in seiner Seele und in seinem Herzen durch eindringendes
Nachsinnen wachhalten:
Zuerst:
Welche Größe birgt dieses göttliche Geheimnis! Wahrhaftig ist in ihm
der Herrscher und Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren, Christus,
der Gott und Mensch, unsichtbar unter den Gestalten von Brot und Wein
zugegen, der sich zur Nahrung den Gläubigen dargeboten hat und
wahrhaftig gespendet wird. Dieses geschieht zu unserem Nutzen und zur
Einigung mit dem von ihm ausgehenden, denn wer würdig dient und das
heilige Altarsakrament empfängt, der erfährt nicht nur die Vergebung
seiner Sünden, sondern wird auch der Heiligung und überreicher Gnade
gewürdigt, denn er empfängt Christus, die unerschöpfliche Quelle aller
Heiligung und Gnade.
Sodann:
Jeder, der um seiner Niedrigkeit, Armut und Hilfsbedürftigkeit willen
zu diesem Schatz eilt, der empfängt wahrhaftig im Überfluß den Reichtum
der göttlichen Gaben und die Tilgung seiner geistigen Armut.
Hinzu kommt,
daß jeder, Priester, Diakon oder gläubiger Laie, mit unwandelbarem
Glauben an die Teilhabe am allreinen und lebenspendenden Leib und Blut
Christi hinzutreten muß. Dieses muß in seiner Seele leben und ist
notwendig, um würdig zu kommunizieren.
Priester und
Diakon müssen, wenn sie sich auf die Zelebration der göttlichen
Liturgie vorbereiten, besonders nachfolgende Dinge bedenken: Sie wollen
ihren Opferdienst zu Ehren des in der heiligen Dreifaltigkeit
gepriesenen Gottes feiern, wie auch zur Ehre aller Heiligen, die in den
himmlischen Gefilden jubeln, zum eigenen Nutzen und zur Vergebung
eigener und aller Gottesfürchtigen Sünden, sowohl derer, die noch hier
auf Erden wandeln, als auch aller, die würdig im Glauben schon
entschlafen sind, für alle einsam lebenden oder schon entschlafenen
Brüder und Schwestern, die um Fürbitte gebeten haben. Sie sollen auch
um den Wohlbestand der heiligen, katholischen und apostolischen Kirche
beten, die göttliche Liturgie nach der Ordnung des Herren und dem Ritus
der heiligen orthodoxen Kirche zelebrieren, und so das heiligende
Sakrament und das Gott wohlgefällige Opfer, das die Sünden hinwegnimmt,
vollziehen, in welcher der Heilige Geist aus seinem Munde mit den
göttlichen Worten: Und mache dieses Brot zum kostbaren Leib Deines
Christus; Was aber in diesem Kelche ist, zum kostbaren Blute Deines
Christus: Verwandelnd durch Deinen Heiligen Geist, die auf dem heiligen
Altar vorgelegten Gaben wanrhaftig wandelt.
Fünftens:
Stets muß er bedacht sein, mit größter Verehrung und tiefster Demut
sich dem heiligsten Altarsakrament zu nahen, eingedenk seiner eigenen
Nichtigkeit, Schlechtigkeit und Hilflosigkeit jener Größe,
Barmherzigkeit und unfaßbaren Reinheit des Geheimnisses gegenüber.
Solches Denken verleiht jedem Menschen große Gnade und Freude.
Sechstens:
Eifrig soll er sich mühen, sein Leben in Ehrfurcht und Andacht zu
lenken, und stets über die Leiden des Herren nachzusinnen, denn solches
hebt das geistige Hoffen und die Liebe zum Mysterium des Abendmahles
Christi. Dieses anzubeten in eifrigem und aufmerksamem Flehen ist über
alle Maßen hilfreich.
Ein jeder,
der sich in dieser Weise zum würdigen Vollzug der göttlichen Liturgie
oder zum Empfang des heiligsten Altarsakramentes vorbereitet, soll der
Kirchenordnung entsprechend am Vorabend den Hesperinos zelebrieren oder
hören. Durch diesen Dienst wird er in seinen Gedanken gelehrt,
gottesfürchtig und mit Rührung darüber nachzusinnen, wie unser Herr und
Erlöser, Jesus Christus, am Abend des Karfreitag nach seinen die
Erlösung spendenden Leiden, da er um unseretwillen am Kreuze hing, um
unserer Erlösung willen starb; wie einer von den Kriegern mit der Lanze
seine Seite öffnete, aus welcher Blut und Wasser alsbald heraustraten;
wie danach Joseph mit Nikodemus den Leib vom Kreuze nahmen, ihn in ein
reines Linnen hüllten und in ein neues Grab legten; und wie endlich
Maria Magdalena mit der allreinen Mutter des Herren unter Tränen und
lautem Wehklagen und großer Trauer im Herzen all dieses sahen.
Ist der
Mitternachtsgottesdienst vollzogen, so soll jeder die Gebetsordnung vor
dem Schlafengehen einhalten und die für sich bestimmten Kanones, den
Akathistos zu Ehren der heiligen Gottesmutter, den zu Ehren des Herren
Jesus Christus, oder den zu Ehren eines bestimmten Heiligen, dessen in
dieser Woche gedacht wird, oder zu Ehren seines Schutzengels andächtig
lesen. Dabei erlebt er wie die allreine Seele des Erlösers, die stets
mit der Gottheit geeint blieb, in die Unterwelt hinabstieg und
machtvoll den Fürsten der Finsternis band, dessen Herrschaft gefangen
nahm und die seit Ewigkeit dort weilenden Seelen der Gerechten aus der
Knechtschaft befreite, sie mit sich emporführte und in das Paradies
geleitete, sogar noch vor Seiner eigenen Himmelfahrt. So möge er Ihm
für all Seine Wohltaten danken, die Er durch Sein heilbringendes Leiden
und Seinen lebenspendenden Tod um des Menschengeschlechtes willen
wirkte. Inständig soll er darum flehen, daß Christus um Seiner Leiden
willen auch die Sünden des Betenden tilge, ihn vor den ewigen Qualen
bewahre und des himmlischen Reiches würdige.
Jeder soll
zur allreinen Gottesgebärerin, die an den Leiden und dem Tode ihres
Sohnes teilhatte, und alles mitleidend gesehen hat, inständig flehen,
daß sie ihn in diesem Leben beschützen und ihm helfen möge, Gutes zu
tun, und daß sie am Tage des Todes die Seele vor allen teuflischen
Anschlägen bewahre durch ihren mächtigen Schutz und sie sicher in das
Reich ihres Sohnes geleite, denn alles vermag die Mutter bei ihrem
Sohne für jene zu wirken, die gläubig zu ihr eilen.
Während des
morgendlichen Betens zum Mitternachtsgottesdienst, noch ehe es zu tagen
beginnt, sollen wir andächtig daran denken, wie unser Herr, da Er den
freiwilligen Leiden entgegenging, so inständig in Gethsemane betete,
daß Sein Schweiß wie Blutstropfen auf die Erde fiel, wie Er dort von
den Kriegern gefangen genommen und gebunden als Übeltäter zu Hannas,
dem Hohenpriester, geführt wurde, und welch beschämende Erniedrigung,
Bespeiung, Schläge und unsagbar Böses Er freiwillig ertrug, um uns aus
den Fesseln der Sünden und aus der Knechtschaft und den Plagen des
Teufels zu befreien.
Während des
Morgengottesdienstes sinne jeder darüber nach, wie der Herr in größter
Erniedrigung von Hannas zu Kaiphas geführt wurde, welch Verhöre,
schreckliche Qualen, Backenstreiche, Bespeiung, Beschimpfungen und
unbarmherzige Schläge Er von Mitternacht bis zum Morgen freiwillig um
unserer Sünden wegen erduldete.
Nach dem
Morgengottesdienst soll während der ersten Stunde darüber nachgedacht
werden, wie der Erlöser in der ersten Stunde aus dem Hause des Kaiphas
als Sünder zum Palast des Pilatus geführt wurde, unser gefesselter
Wohltäter, und wie dort der Richter des Weltalls von den gesetzlosen
Hohenpriestern und Ältesten verleumdet, und von den ungerechten
Richtern verurteilt worden ist.
Zur
bestimmten Zeit wird andächtig und mit bewegtem Herzen die dritte
Stunde gelesen und mit Eifer darüber nachgedacht, wie unser Erlöser in
der dritten Stunde von Pilatus verurteilt wurde, und welche unzähligen
Schmähungen und Schläge er ertrug, wie unbarmherzig er an die
Marmorsäule gebunden wurde und dort schreckliche Wunden empfing, um
anschließend mit einer Dornenkrone gekrönt zu werden und noch viele
andere, unvorstellbare Qualen erduldete, um uns von der Knechtschaft
des Teufels zu erlösen.
Zu diesem
gebührt es sich, auch über folgende Dinge nachzusinnen: Wie der Heilige
Geist in der dritten Stunde in Gestalt feuriger Zungen auf die
gemeinsam betenden Apostel herniederkam und sie erleuchtete. Während
wir uns in dieses Geschehen vertiefen, sollen wir Gott bitten, auch uns
den Heiligen Geist zu senden, wie einst den heiligen Aposteln, zu
unserer Erleuchtung des geistigen Verstehens und zum würdigen Vollzug
des bevorstehenden göttlichen Dienstes.
Während
gottesfürchtig die sechste Stunde gelesen wird, haben wir zu bedenken,
wie unser Erlöser in der sechsten Stunde Sein Kreuz trug, da man Ihn
zur Kreuzigung führte, wie Er mit vier Nägeln unbarmherzig und grausam
an das Kreuz auf Golgatha geschlagen wurde und zwischen zwei Räubern
hing, auch, wie die Krieger Seine Gewänder untereinander teilten, wie
die Vorübergehenden Ihn lästerten und wie der Räuber zu Seiner Linken
Ihn schmähte, aber auch, welche Finsternis über die Erde kam.
Wenn es die
Zeit erfordert, wird auch die neunte Stunde mit großer Ehrfurcht
gelesen, um aufmerksam folgende Dinge in den Gedanken zu bewegen: Wie
unser Erlöser, der unsere Errettung wollte, am Kreuze hängend ausrief:
Mich dürstet! und wie Er darauf mit Essig und Galle getränkt wurde, wie
Er Seine allheilige Seele in die Hände Gottes, des Vaters, übergab, und
wie die Grundfesten der Erde erbebten, die Felsen sich öffneten und die
Toten sich aus den Gräbern erhoben, und wie einer der Krieger Seine
Seite mit einem Speere öffnete und Blut und Wasser Seinem Körper
entströmten.
Diese hier
in aller Kürze erwähnten, aber auch aller anderen Leiden des Herren,
die er um unserer Erlösung willen erduldete, soll jeder mit
zerknirschtem Herzen und großem Eifer bedenken, und so, wenn möglich
auch unter Tränen, die Ordnung der Stunden vollziehen.
Während der
Typika (sofern keine göttliche Liturgie gefeiert wird), soll von ganzem
Herzen dem Erlöser gedankt werden, der so grausame Leiden auf sich nahm
und alles freiwillig für uns ertrug, um uns aus der Knechtschaft des
Teufels zu befreien. Wir sollen auch danken dafür, daß Er Sein
allreines Blut vergessen hat, um uns vom Fluche des Gesetzes zu
erlösen, daß um seines Todes willen uns das Leben geschenkt wurde, denn
durch Seinen Tod hat das Menschengeschlecht, welches durch die Sünde
gestorben war, das Leben wiedererlangt. Eifrig soll man mit demütigem
Herzen darum bitten, daß um all Seiner Wohltaten willen, die Er dem
Menschengeschlecht erwiesen hat, Er auch uns die Gnade der
Sündenvergebung schenke, auf daß wir würdig Ihm das unblutige Opfer
darbringen und ungerichtet am allerheiligsten Altarsakrament teilnehmen
könnten.
Jeder
Priester oder Diakon, aber auch jeder, der sich zur heiligen Kommunion
vorbereitet, der diese hier aufgeführte Kirchenordnung, wie sie zur
göttlichen Kommunion gehört, eigenwillig aus Trägheit oder
Unachtsamkeit ganz oder nur teilweise ausläßt, der nimmt eine Todsünde
auf sich.
Falls ein
Priester anderen in deren Not geistlich helfen muß, sei es, daß er bei
Kranken oder Gesunden die Beichte hören, oder einem Kranken die heilige
Taufe oder die Kommunion spenden soll, über dieses aber die Zeit naht,
die göttliche Liturgie zu zelebrieren, ohne daß er diese Ordnung hat
einhalten können, so sündigt er nicht, allein, er soll nach der
Zelebration das Versäumte nachholen. Nur die Gebete vor der Kommunion
soll er unbedingt vor der göttlichen Liturgie sprechen.
Wer die
heilige Kommunion würdig empfangen will, muß die gottesdienstlichen
Gesänge und die Gebetsordnung zur heiligen Kommunion aus ganzer Seele
erfüllen und sich um das Nachsinnen über die Leiden des Herren mühen.
Ist jemand der Schrift unkundig, so soll er sich durch den Priester,
den Diakon oder einen anderen Kleriker hierin unterweisen lassen, auf
daß die Menschen sich von noch größerer Liebe zum Herren erfassen
lassen. Jeder, der die Schrift kennt, aber der Kirchenordnung gegenüber
nachlässig ist, und dennoch, weil er dem Eigendünkel verfallen und sich
groß wähnt, ohne Zerknirschung des Herzens es wagt, sich diesem
furchtbaren Mysterium zu nahen, der soll davon Abstand nehmen. Der
Priester soll beide, Männer und Frauen gleichermaßen, eingehend
befragen, und sie solange vom Empfang der heiligen Kommunion
ausschließen, bis daß sie sich bessern und mit Aufmerksamkeit das
Notwendige erfüllen, denn er ist der geistliche Vater. Schrecklich wird
es sein, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen, wenn man sich
zum Gericht und zur Verdammnis den Leib und das Blut unseres Herren
Jesus Christus ißt und trinkt.
Priester und
Diakon sollen an Seele und Leib rein sein zur Zelebration der
göttlichen Liturgie. Gleich wie der Leib rein sein soll, so gebührt es
sich auch, saubere und einwandfreie Kleidung zu tragen. Sollte es der
Priester wagen, in unordentlicher, befleckter, gar zerrissener Kleidung
zu zelebrieren, so begeht er eine Todsünde, denn er erniedrigt
Christus, der im allerheiligsten Altarsakrament wahrhaftig zugegen ist
und lebt. Deshalb soll jeder am heiligen Altar dienende Priester und
Diakon darum bemüht sein, daß alle heiligen liturgischen Gewänder wenn
auch schlicht, so doch ehrwürdig und rein sind. Sein Haar soll
gepflegt, sein Gesicht und seine Lippen gewaschen, und seine Hände
gepflegt sein. All dieses allein um der Ehre des göttlichen Sakramentes
willen, auch, damit die Gläubigen, wenn sie auf den Priester schauen
oder seine Hand küssen, nicht durch irgend etwas beleidigt würden.
Gut ist es
für jeden, der die heilige Kommunion würdig empfangen möchte, schon am
Vorabend seine Zähne zu putzen und seinen Mund zu waschen, daß auch
nicht das geringste in seinen Mund gelange (wenn er sich am Morgen
erneut wäscht) und so ein Hinderungsgrund zur Zelebration und zur
Kommunion entstünde. Jeder, der am Morgen sein Gesicht und die Lippen
wäscht, ohne daß er etwas vom Wasser verschluckt, der möge getrost
zelebrieren.
3. Über die rechte Zeit zur Zelebration
Nach alter
kirchlicher Tradition ist die dritte Stunde die rechte Zeit, die
göttliche Liturgie zu beginnen, doch kann sie auch früher, aber auch
später begonnen werden, falls hierfür zwingende Gründe vorliegen, nie
aber vor Sonnenaufgang oder nach der Mittagsstunde. Jeder, der vor
Sonnenaufgang oder nach der Mittagsstunde die Zelebration beginnt,
versündigt sich. An einigen, von der Kirche bestimmten Tagen soll die
göttliche Liturgie jedoch erst nach der Mittagsstunde beginnen,
besonders dann, wenn sie in Verbindung mit dem Hesperinos gefeiert
wird. Dieses ist der Fall zur Liturgie praesanctificatorum in der
Großen Fastenzeit, am Karsonnabend und an den Vorabenden der Hochfeste
Christi Geburt, Christi Taufe und zu Pfingsten.
4. Voraussetzungen, welche der Priester vor und während der Zelebration zu beachten hat
Ist der
Stoff des Antiminsion zerschlissen, weist er Löcher auf, oder ist er so
nachgedunkelt, daß die Schrift nicht mehr lesbar ist, so darf auf
solchem nicht mehr zelebriert werden. Der Priester, der es dennoch tut,
gleicht einem Menschen, der die göttlichen Sakramente herabzuwürdigen
sucht, und begeht eine Todsünde. Daher unterliegt er bei solchen Tun
der Bestrafung durch den Bischof, das bedeutet, dem Interdikt oder der
Exkommunikation.
Der heilige
Altartisch muß mit einer unteren Altardecke ( Katasarka ) und einer
oberen Altardecke (Endytion) bekleidet sein. Beide Decken umhüllen den
Altartisch bis auf den Boden. Auf dem Altartisch liegt ein Altartuch
(Iliton) aus dünnem, aber festem Material. In dieses wird das
Antiminsion gehüllt. Es darf auch aus Seide sein und muß mindesten der
Größe des Antiminsion entsprechen.
Beide Decken
und das Tuch müssen stets sauber und gut erhalten sein. Zerschlissene
und durchlöcherte Stoffe dürfen nicht genutzt werden. Sind sie mit den
Jahren unbrauchbar geworden, so sollen sie unter Beachtung der
vorgeschriebenen Ordnung und mit den entsprechenden Gebeten ersetzt
werden. In der ganzen Kirche und im heiligen Altarraum, wie auch auf
dem heiligen Altartisch,muß alles sauber, in gutem Zustand, würdig,
gereinigt und ehrbar sein, auf daß die göttlichen Sakramente nicht
durch Unachtsamkeit herabgewürdigt würden. Hierauf hat der Priester zu
achten.
Sind Kirche
und Altar geweiht, aber durch Ereignisse während eines Aufruhrs, durch
menschliches Blutvergießen, durch Waffengewalt, durch Einwirkung der
Faust oder sonst eine Gewalteinwirkung, wie auch durch irgendwelche
körperliche Unreinheit auf dem Fußboden, tritt eine Entweihung ein, so
darf der Priester keinesfalls mehr in dieser zelebrieren, bis daß (mit
bischöflicher Genehmigung) die vorgeschriebene Reinigung stattgefunden
hat. Wer anders handelt, der begeht eine Todsünde und unterliegt der
bischöflichen Bestrafung.
Tritt
solches Unglück während der Zelebration, jedoch noch vor dem großen
Einzug ein, so muß der Priester die Zelebration abbrechen. Wein und
Brot soll er als gesegnete Gaben konsumieren, nicht aber, als seien
diese schon Leib und Blut des Herren, denn die Wandlung hat noch nicht
stattgefunden. Danach legt der Priester die liturgischen Gewänder ab
und verläßt die Kirche und den unvollendeten Gottesdienst. Sollte
derartiges erst nach dem großen Einzug geschehen, so muß der Priester
die Zelebration fortsetzen und die göttliche Liturgie beenden. Nach
dieser Liturgie aber darf er solange nicht mehr in dieser Kirche
zelebrieren, bis sie mit bischöflichem Segen durch die vorgeschriebene
Ordnung und die notwendigen Gebete wieder gereinigt und geweiht worden
ist.
Falls die
Kirche durch eindringende Heiden, durch ketzerische oder schismatische
Gewaltanwendung entweiht wurde, oder falls ein offenkundiger Ketzer
dortselbst bestattet worden ist, darf der Priester auf keinen Fall in
diesem Raum die göttliche Liturgie feiern, solange sie nicht durch
besonderen bischöflichen Auftrag wieder gereinigt und geweiht worden
ist. Wer ohne bischöflichen Segen es dennoch wagt, in solchem Raum zu
zelebrieren, der begeht eine Todsünde und unterliegt dem bischöflichen
Gericht.
5. Zur Zelebration der göttlichen Liturgie benötigte geweihte Gefäße
Zur
Zelebration der göttlichen Liturgie werden folgende geweihte Gefäße
benötigt: - Kelch, Diskos, Asteriskos und der Löffel. Zu diesen
liturgischen Gefäßen gehören drei Velen. Mit den beiden kleineren
werden Kelch und Diskos, mit dem größeren beides gemeinsam bedeckt. Die
Velen sollen aus würdigem Stoff gefertigt sein, stets sauber und gut
erhalten.
Diese vier
Gefäße sollen aus Gold oder Silber sein. Wenn sich dieses nicht
ermöglichen läßt, so dürfen sie aus Zinn gefertigt sein, nicht aber aus
Kupfer, Eisen oder gar Holz. Wer mit solchen Gefäßen zelebriert, der
begeht eine Sünde und unterliegt der bischöflichen Bestrafung.
Zur
Zelebration gehört das Liturgikon. Auswendig sollen keine Gebete
gesprochen werden. Jeder Priester, der sich allein auf sein Gedächtnis
verläßt, versündigt sich schwer, denn es können sich Unachtsamkeiten,
manches Vergessen, und viele nicht vorherzusehende Dinge einstellen,
derentwillen sich der Zelebrant dann nicht mehr besinnen kann, was nun
getan oder gesagt werden muß. Somit brächte er das Volk in
Verlegenheit, denn durch sein Vergessen führte er eine offenkundige
Schande herbei.
Vier oder
drei Kerzen sollen brennen. Während der Zelebration der göttlichen
Liturgie steht eine Kerze auf dem heiligen Altartisch, eine andere auf
der Prothesis. Vor den Ikonen werden zwei Kerzen entzündet und eine
weitere Kerze wird zum Vorantragen gebraucht. Bei großer Armut oder Not
reichen zwei oder auch nur eine Kerze. Wer aber ganz ohne Kerzen
zelebriert, der versündigt sich schwer.
Nur ein Mann
darf Meßdiener sein. Wenn sich der Priester im Altarraum, besonders
während der göttlichen Liturgie, allein behelfen muß, so entwürdigt er
damit das heilige und göttliche Sakrament, ja auch Christus, der in
diesem Sakrament zugegen ist, und Seine Braut, die Kirche, deren Bild
er in diesem Augenblick verkörpert. Mißt er diesem keine Bedeutung bei,
so begeht er eine Todsünde.
Während der
Zelebration der göttlichen Liturgie soll der Priester bescheiden,
still, vorbildlich und andächtig sein. Mit seinen geistigen Augen
schaut er einzig auf seinen Gebieter, vor welchem er steht, und dessen
Bild er selbst trägt.
Alle Gebete
müssen mit größter Andacht, Gottesfurcht und letzter Aufmerksamkeit
gesprochen werden, mit Eifer, vollständig, und ohne jede Auslassung,
denn es ist offenkundig, daß Gott selbst diese Gebete gleich kostbaren
Perlen von den Lippen des Priesters annimmt.
Zelebrieren
möge der Priester mit Furcht und Zittern, seine Augen seien in Demut
gehalten, und andächtig werden die Arme emporgehoben. Durch all sein
Tun, sein gottesfürchtiges Stehen und durch seine ganze äußere
Erscheinung kündet er seinen inneren Glauben, um so überzeugend
darzustellen, daß der heilige Altartisch der Thron des himmlischen
Königs ist, des Richters aller Lebenden und Toten. Wahrhaftig thront er
auf diesem, und unsichtbar umstehen ihn in großer Furcht die unzähligen
Scharen der Engel.
6. Über die Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren
Die Substanz
des geheimnisvollen Leibes unseres Herren Jesus Christus ist das Brot,
welches allein aus reinem Weizenmehl, mit klarem, natürlichem Wasser
vermengt und gut ausgebacken sein muß. Es ist gesäuert, darf nicht
übersalzen, und muß stets frisch und sauber sein. Dieses Brot hat einen
eigenen Geschmack und muß angenehm und geeignet zum Verzehr sein.
Ungesäuertes Brot, auch wenn es aus reinem Weizenmehl gefertigt wurde,
wird in der heiligen, katholischen und orthodoxen Kirche nicht
verwendet und kann keinesfalls zur Substanz des geheimnisvollen Leibes
unseres Herren werden. Folglich darf auch niemand mit solchem Brot
zelebrieren.
Auch jedes
andere gesäuerte Brot (außer dem aus Weizenmehl), aus welchem Korn es
auch gebacken sein mag, kann nicht Substanz des geheimnisvollen Leibes
werden. Falls ein Priester es wagt, mit dem Brot aus anderem Korn zu
zelebrieren, und sei es selbst Brot aus gesäuertem Weizenmehlteig, der
jedoch mit Milch, Butter oder Ei versetzt wurde, der begeht eine
schwere Sünde. Dieses gilt auch für den Fall, daß das Brot schon
angeschimmelt, zerfallen, hartgeworden oder gar bitter geworden ist,
denn das Mysterium vollzieht sich nicht über solchen Substanzen.
7. Über die Substanz des geheimnisvollen Blutes unseres Herren
Die Substanz
des geheimnisvollen Blutes unseres Herren Jesus Christus ist der Wein
aus reinen Trauben, der allein aus Beeren der Weintraube gekeltert
wird. Er muß einen guten Geschmack und einen angenehmen Duft aufweisen,
gänzlich rein sein, und muß sich auch gut trinken lassen. Mit keiner
anderen Flüssigkeit darf er vermengt werden (mit Ausnahme jener
geringen Wassermenge die während der Proskomidie hinzugefügt wird und
derjenigen, die nach der Gottesdienstordnung die 'Wärme des Glaubens'
genannt wird).
Keinerlei
Saft von den verschiedenen Früchten und Beeren (Apfel-, Birnen-,
Kirsch-, Schlehdorn-, Himbeer oder ein anderer Saft) kann und darf als
Weinersatz genommen werden.
Falls ein
Priester es wagt, mit einer anderen Substanz, denn allein mit reinem
Traubenwein (sei es nun mit Saft oder solchem Wein, der durch Säuerung
schon in Essig übergegangen ist, oder mit einer anderen Flüssigkeit) zu
zelebrieren, so vollzieht sich mit dieser Substanz kein Mysterium, er
aber begeht eine Todsünde und unterliegt dem Ausschluß.
Wenn der
Priester es unterläßt, während der Proskomidie zu den Worten: Und
alsbald kamen Blut und Wasser heraus - etwas Wasser in den Kelch zu
fügen, wie auch nach der Wandlung zur bestimmten Zeit, wenn er die
Partikel mit der Aufschrift IC in den heiligen Kelch taucht, etwas vom
warmen Wasser hinzuzutun, (auch wenn er hierfür kaltes Wasser nimmt) so
versündigt er sich schwer, denn er mißachtet die Tradition der heiligen
Kirche.
Das
Hinzufügen dieser geringen Wassermengen in den heiligen Kelch während
der Proskomidie und nach der Wandlung muß mit großer Sorgfalt
geschehen, auf daß sich der Geschmack des Weines nicht in den des
Wassers ändert, denn ändert sich der Geschmack des Weines in den des
Wassers, so wird das Mysterium über dieser Substanz nicht vollzogen,
und der Zelebrant begeht eine schwere Sünde.
8. Was während der göttlichen Liturgie mit der
Substanz des geheimnisvollen Leibes geschehen kann, und wie sich der
Priester in solchen Fällen verhalten muß
Mit dem Brot, der Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren Jesus Christus, kann folgendes geschehen:
Falls der
zelebrierende Priester noch vor der heiligen Wandlung erkennt, daß das
auf dem Diskos liegende, zur Wandlung bereitete Brot verdorben, oder
aus anderem Getreide (denn aus Weizen), oder schon verschimmelt, oder
bereits zu hart geworden ist, so soll er solches fortlegen, dafür eine
neue, frische Prosphore aus reinem Weizenmehl nehmen, und leise alle
Gebete der Proskomidie, soweit sie sich auf die Bereitung des Lammes
beziehen, beginnend mit den Worten: Zum Gedächtnis unseres Herren
sprechen. Das neu bereitete Lamm wird sodann auf den Diskos gelegt,
geschnitten und durchbohrt. Anschließend setzt der Priester mit der
Zelebration dort wieder ein, da er sie hatte unterbrechen müssen,
vollzieht die Wandlung und beendet die göttliche Liturgie.
Sollte er
solches erst unmittelbar vor den göttlichen Einsetzungsworten bemerken,
so beginnt er erneut mit den Worten: Mit diesen seligen Kräften ... und
beendet den Gottesdienst nach der Ordnung.
In dieser
Weise hat er jedesmal zu wirken, sollte sich das Lamm aus irgendeinem
Grunde nach der Proskomidie, vor oder nach dem großen Einzug nicht mehr
auf dem Diskos erweisen, sei es auf unerklärliche Weise geschehen, sei
es, daß Mäuse es entwendeten, sei es, daß das Lamm vom Diskos gefallen
ist und nicht mehr aufgefunden werden kann.
Stellt der
Priester ähnliches erst nach der Konsekration fest, so verfährt er
entsprechend: Er nimmt eine neue Prosphore aus Weizenmehl, spricht alle
für die Bereitung des Lammes vorgeschriebenen Gebete der Proskomidie,
und beginnt dann erneut mit den Worten: Mit diesen seligen Kräften...,
vollzieht die heilige Wandlung und beendet nach der Ordnung die
göttliche Liturgie.
In all
diesen Fällen sollen Priester oder Diakon nach der Kommunion direkt,
oder aber nach Beendigung der göttlichen Liturgie, wenn die restlichen
Gaben auf der Prothesis konsumiert werden, auch das zuerst bereitete
Lamm konsumieren, sofern dieses hat ausgetauscht werden müssen.
Falls der
Priester solches Mißgeschick erst während der heiligen Kommunion
bemerkt, so möge er, wie erwähnt, verfahren: Er nimmt eine neue
Prosphore aus Weizenmehl, erfüllt die Ordnung der Proskomidie für die
Zubereitung des Lammes, vollzieht die Wandlung allein über dem neu
bereiteten Lamm, wobei er mit den Worten beginnt: In der nacht, da Er
verraten ward, oder vielmehr... (über dem heiligen Kelch wird nichts
mehr gesprochen, denn das Gebührende ist bereits vollzogen worden). Zu
den Gebetsworten: Eingedenk also dieses ... und: Wir bringen Dir das
Deine von... erhebt er allein den Diskos mit dem göttlichen Lamm .
Sodann spricht er die Gebete: Dir bringen wir ... Und mache dieses Brot
zum kostbaren Leib Deines Christus; Verwandelnd durch Deinen
Allheiligen Geist. Danach das Gebet: Auf dass sie jenen, die daran
teilnehmen ... All dieses geschieht leise, ohne jeden Ausruf.
Anschließend kommuniziert der Priester unter beiderlei Gestalt und
vollendet nach der Ordnung die göttliche Liturgie.
Stellt der
Priester vor der Wandlung fest, daß das Brot nicht würdig ist, in den
geheimnisvollen Leib Christi gewandelt zu werden, sich aber keine neue,
einwandfreie Prosphore herbeischaffen läßt, so muß er die Zelebration
der göttlichen Liturgie abbrechen.
Erkennt der
Priester solchen Mangel erst nach vollzogener Wandlung, und es ist
keine einwandfreie Prosphore als Ersatz vorhanden, so möge er die
Zelebration nicht abbrechen, sondern die göttliche Liturgie vollenden.
Um all
diesen Mißständen zu entgehen (in ihnen liegt stets die Gefahr einer
Todsünde), hat der Priester dort, wo die Prosphoren gefertigt werden,
darüber zu wachen, daß sie allein aus reinem und gutem Weizenmehl
gebacken werden, und nicht aus schon muffigem oder übelriechendem
Weizenmehl, aber auch nicht aus anderem, untauglichen Mehl. Für alle
Fälle soll sich der Priester stets mit einer zusätzlichen Prosphore
versehen.
Mit
Prosphoren, die schon hart geworden oder bereits viele Tage alt sind,
soll niemand zelebrieren. Noch ehe der Priester die Proskomidie
beginnt, muß er sich von dem Zustand der Prosphoren überzeugen. Um
dieses erkennen zu können, möge er eine Prosphore zerteilen. Hat er
sich von der Güte überzeugt, soll er ohne Bedenken, mit reinem und
friedlichen Gewissen die Zelebration der göttlichen Liturgie beginnen.
9. Was während der göttlichen Liturgie mit der
Substanz des geheimnisvollen Blutes geschehen kann, und wie sich der
Priester in solchen Fällen verhalten muß
Falls der
Priester nach der Konsekration des heiligen Brotes bemerkt, daß im
Kelch kein Wein, sondern allein Wasser ist, so soll er dieses in ein
reines Gefäß gießen, sodann Wein, mit ein wenig Wasser vermengt, in den
Kelch geben und die Worte: Einer der Krieger ... wiederholen. Danach
beginnt er erneut mit den Worten:
"Also nahm Er auch den Kelch nach dem Abendmahl und sprach"..., und setzt die Zelebration fort.
Ebenso
handelt der Priester, wenn er erst nach der Wandlung feststellt, daß
sich im heiligen Kelch kein Wein, sondern nur Wasser befindet.
Erkennt er
solches erst während der Kommunion, so gießt er das Wasser in ein
reines Gefäß, füllt Wein, mit ein wenig Wasser vermengt, in den Kelch
und spricht: "Einer der Krieger öffnete"..., und fährt fort mit den
Worten: "Also nahm Er auch den Kelch: Trinket alle davon"... - All
dieses wird leise gesprochen. Nach dem Gebet: "Eingedenk also
dieses"..., erhebt er den Kelch und spricht: "Wir bringen Dir" ... und
liest die Worte "Dir bringen wir diesen". Anschließend spricht er über
dem heiligen Kelch die Worte: "Was aber in diesem Kelche ist, zum
kostbaren Blut Deines Christus". Allein über dem Kelch werden diese
heiligen Worte gesprochen. Zuletzt vollendet der Priester und spricht:
"Verwandelnd dieses durch Deinen" ... Danach beendet er die Ordnung der
göttlichen Liturgie.
Das in ein
reines Gefäß umgefüllte Wasser wird nach Beendigung des göttlichen
Dienstes, und nachdem die Reste des heiligen Altarsakramentes
konsumiert wurden, zur Reinigung des Kelches in diesen getan und sodann
getrunken.
Falls der
Priester es versäumt hat, während der Proskomidie etwas Wasser dem Wein
hinzuzufügen, sich aber noch vor der Wandlung daran erinnert, so soll
er dieses mit den Worten: Einer der Krieger öffnete Seine Seite mit
einem Speere, und alsbald kamen Blut und Wasser heraus, und der,
welcher es sah, hat es bezeugt, und sein Zeugnis ist wahr - nachholen.
Falls er sich daran erinnert, aber nachträglich kein Wasser hinzufügt,
so begeht er eine Todsünde.
Erinnert er sich erst nach der Konsekration daran, so füge er außer der 'Wärme des Glaubens' kein Wasser mehr hinzu.
Deshalb
müssen Priester und Diakon große Aufmerksamkeit walten lassen, wenn sie
Wein in den heiligen Kelch geben, daß nicht aus Unachtsamkeit eine
Todsünde entstehe. Auch sollen sie darauf achten, daß der Wein nicht
gegoren, nicht verschimmelt, nicht zu alt, und auch nicht durch irgend
etwas abstoßend geworden ist. Wird erkannt, daß er sich zur würdigen
Zelebration nicht mehr eignet, so darf er nicht verwendet werden. Daher
müssen alle Christen stets darauf bedacht sein, daß nur das Beste für
den Herren und Gott verwendet wird. So heißt es: Alle, die diesen
furchterregenden Dienst gering achten, und die sich nicht um seine
Herrlichkeit sorgen, werden grausam dafür büßen.
10. Besondere Fälle während der Konsekration
Wenn der
zelebrierende Priester sich nicht mehr sicher ist, ob er die
Einsetzungsworte des Herren über Brot und Wein, oder aber das Gebet:
Herr, der Du Deinen Allheiligen Geist in der dritten Stunde Deinen
Aposteln..., oder die Worte: Und mache dieses Brot..., Was aber in
diesem Kelche..., Verwandelnd durch Deinen Heiligen Geist... -
gesprochen hat, hierüber in Verwirrung gerät, ob sich das heilige
Mysterium wahrhaftig vollzogen habe, so möge er ohne Zweifel still in
seinen Gedanken folgendes sinnen:
Für den
Fall, daß diese vorgelegten Gaben des Brotes und des Weines noch nicht
geheiligt und gewandelt wurden, so spreche ich nun über diesen die
Worte des Herren, und er beginnt: Und in der Nacht, da Er verraten
ward, oder vielmehr..., und vollendet alle Gebete, deren er sich nicht
mehr sicher war.
11. Für den Fall, daß der Priester die Zelebration nicht weiterführen kann
Erkrankt der
zelebrierende Priester noch vor der heiligen Wandlung so schwer, daß er
keinesfalls den Gottesdienst weiterführen kann, vielleicht sogar
unmittelbar danach stirbt, so muß die Feier der göttlichen Liturgie
abgebrochen werden.
Falls dieses
nach der heiligen Wandlung eintritt, so soll ein anderer Priester,
falls er in der Kirche sein sollte, die göttliche Liturgie beenden.
Er hat unmittelbar dort den Dienst aufzunehmen, da der andere Priester hat aufhören müssen.
Sofern der
erkrankte Priester nicht gestorben, sondern noch fähig ist, das heilige
Altarsakrament zu empfangen, muß der andere Priester eine Partikel des
Lammes nehmen, mit dem Löffel etwas vom heiligen Blut schöpfen, und
beides dem erkrankten Priester spenden. Danach aber vollzieht er die
göttliche Liturgie nach der Vorschrift.
Kann kein
anderer Priester die Zelebration der göttlichen Liturgie beenden und
die heiligen Gaben konsumieren, so muß einer der frömmsten und
würdigsten Männer aus der Gemeinde daß große Velum nehmen, und mit
diesem das Allerheiligste vorsichtig und vollkommen zudecken, wobei er
darauf zu achten hat, dieses oder auch nur die heiligen Gefäße nicht
mit der bloßen Hand zu berühren. Das Allerheiligste muß so abgedeckt
sein, daß nichts auf den Diskos oder in den Kelch geraten kann, bis daß
ein anderer Priester gerufen werden kann. Trifft dieser ein, so soll er
die göttliche Liturgie beenden, sei es, daß dieses an einem anderen
Tage, oder aber an einem anderen Orte am gleichen Tage geschieht. Er
beginnt jeweils mit der Proskomidie, bereitet ein neues Lamm, welches
nach aller Ordnung geheiligt und gewandelt wird, da dieser Priester
während der vorangegangenen Liturgie feier nicht zugegen war. Nachdem
das neue Lamm zerteilt, gespendet und konsumiert wurde, konsumieren
Priester oder Diakon anschließend sowohl das Lamm als auch das Blut aus
der vorangegangenen, aber nicht vollendeten göttlichen Liturgie. Es ist
auch erlaubt, beide Sakramentsubstanzen nach Beendigung der neuen
Liturgie gemeinsam zu konsumieren.
Sofern
dieser Fall noch vor der Wandlung eintritt, muß der andere Priester
(sollte es dem erkrankten Priester möglich sein, so auch er) nach
vollzogener Liturgie, und nachdem die restlichen Gaben auf der
Prothesis vollkommen konsumiert wurden, das verbliebene Brot und den
Wein konsumieren, nicht, als seien es Leib und Blut Christi, sondern
als gesegnetes Brot und gesegneter Wein.
Hat der
Priester die Zelebration der göttlichen Liturgie begonnen und wird, sei
es während der Proskomidie oder aber noch vor dem Großen Einzug, zu
einem Menschen gerufen, der in Todesgefahr die Taufe oder das heilige
Abendmahl empfangen möchte, und dieser Mensch befindet sich in nicht
allzu großer Entfernung von der Kirche, so soll er die Zelebration
unterbrechen, sich schnell zum Sterbenden begeben, und ihn in der
Todesstunde der Hoffnung auf die Erlösung teilhaftig werden lassen.
Danach aber kehrt der Priester zurück, den göttlichen Dienst zu
vollenden. Für die Zeit seiner Abwesenheit möge er anordnen, aus dem
Buch der heiligen Apostel, aus dem Psalter oder verschiedene Kanones zu
lesen. Auch ist es erlaubt, andere zur Erlösung nützliche Texte für die
Gläubigen in der Kirche vortragen zu lassen.
Sollte sich
der Priester aus unabwendbaren Gründen beim Kranken länger aufhalten
müssen, und sich deshalb wesentlich zur Fortsetzung der Zelebration
verspäten, die erst bis zum Abschluß der Proskomidie geführt werden
konnte, so muß er diese Liturgiefeier abbrechen, um am nächsten Tag die
Meßfeier erneut zu beginnen. Nach Abschluß dieser göttlichen Liturgie
konsumiert er die am Vortage bereiteten, aber noch nicht geheiligten
Substanzen, wie es oben beschrieben wurde. Wird der Priester erst nach
dem Großen Einzug, oder erst nach der heiligen Wandlung gerufen, so
darf er den Vollzug der göttlichen Liturgie nicht unterbrechen. Während
er diese vollendet, legt er für den Kranken Fürbitte ein und vertraut
auf Gottes Willen.
Für den
Fall, daß durch lange Abwesenheit des Priesters die vorgelegten Gaben,
seien sie geheiligt oder auch noch nicht geheiligt, vergehen, das
heißt, sollte das Brot verschimmeln oder der Wein in Gärung übergehen,
so daß beides nicht mehr genossen werden kann, muß der Priester diese
Substanzen nehmen und in lebendes, fließendes Wasser schütten.
Jeder
Priester, der die göttliche Liturgie zelebriert und nicht an der
heiligen Kommunion teilnimmt (mit Ausnahme des oben geschilderten
Umstandes), der begeht eine schwere Todsünde und unterliegt dem
Ausschluß.
Gerät eine Fliege vor der Wandlung in den Wein im Kelch, so nehme man sie heraus, wickle sie in Papier und verbrenne sie.
Wenn eine
Spinne oder ein anderes giftiges Insekt noch vor der Wandlung in den
Kelch gerät, so muß der Wein in ein anderes würdiges Gefäß umgegossen
werden. In den heiligen Kelch füllt der Priester erneut Wein, mit etwas
Wasser vermengt, und spricht dazu die Worte: Einer der Krieger öffnete
... und vollzieht die göttliche Liturgie nach der Ordnung. Nach dem
Gottesdienst wird der umgefüllte Wein in lebendes, fließendes Wasser
geschüttet.
Sollte
solches erst nach der heiligen Wandlung geschehen, und der Priester
vermag aus Furcht oder Ekel dieses nicht mit dem heiligen Blute zu
schlucken, so wird das Insekt, unter Beachtung größter Vorsicht, daß
nichts mit dem heiligen Blute berührt werde, aus dem Kelche
herausgenommen. Über einem zweiten Kelch oder einem anderen würdigen
Gefäß wird sodann das Insekt dreimal mit Wein gründlich abgespült.
Dieser Wein wird aufbewahrt. Das Insekt wird in Papier oder in reinen
Stoff gehüllt und nach der Liturgie in der Verpackung auf einem
Ziegelstein (oder sonst einem sauberen Stein) verbrannt. Die Asche
vergräbt man unter dem heiligen Altartisch, oder man schüttet sie am
Orte der üblichen Handwaschung aus. Der Wein, mit welchem das Insekt
abgespült wurde, soll in lebendes, fließendes Wasser gegossen werden.
Sollte es in erreichbarer Nähe keinen Fluß geben, so muß dieser Wein
unter dem heiligen Altartisch in eine kleine Grube, die mit den Füßen
nicht erreichbar sein soll, gegossen werden. Anschließend wird die
kleine Grube wieder zugeschüttet.
Gefriert im
Winter der Wein im heiligen Kelch, so müssen Priester oder Diakon die
Velen erwärmen, um damit den Kelch einzuhüllen, auf daß der Wein wieder
auftaue. Man kann auch den Kelch in heißes Weihwasser tauchen. Dabei
ist darauf zu achten, daß kein Tropfen des Wassers in den Kelch gerät.
Verschüttet
der Priester aus Unachtsamkeit etwas vom göttlichen Blut, so begeht er
eine Todsünde. Fällt dieses auf die Tischplatte (und ist es dem
Priester möglich, sich zu bücken und es zu berühren), so soll er es mit
der Zunge aufnehmen, ist dieses nicht möglich, so nehme er es gründlich
mit einem Schwamme auf (gleiches gilt auch für den Fall, daß etwas auf
den Fußboden fällt). Anschließend muß die Platte gehobelt werden, um
danach die Hobelspäne auf einem Ziegelstein oder einem anderen sauberen
Steine zu verbrennen. Die Asche wird unter den heiligen Altartisch
vergraben.
Gerät etwas
vom heiligen Blut auf die nackte Erde, so muß diese ausgehoben,
verbrannt und danach unter dem heiligen Altartisch vergraben werden.
Wird etwas
vom göttlichen Blut auf einen Stein verschüttet, so muß, soweit
möglich, dieses mit der Zunge aufgenommen, oder aber mit einem Schwamm
sehr sorgfältig aufgesogen werden. Den Stein wäscht man anschließend
mit reinem Wasser ab, welches mit dem Schwamm danach unter dem heiligen
Altartisch ausgepresst wird.
Wird etwas
vom göttlichen Blut auf die obere Altardecke (Endytion) verschüttet,
oder auf das Antiminsion, so soll der Priester zuerst versuchen, nach
Möglichkeit dieses mit den Lippen aufzunehmen, sodann reibt man den
Stoff mit dem kleinen Schwämmchen, welches zum Antiminsion gehört,
trocken. Nach der göttlichen Liturgie wird die obere Altardecke
abgenommen. Die Stelle, über welcher das göttlichen Blut vergossen
wurde, wäscht der Priester mit reinem Wasser aus, wobei er dieses im
heiligen Kelch oder in einer Trinkschale auffängt. Dreimal soll die
getränkte Stoffstelle ausgespült werden. Das verwendete Wasser wird
sodann in lebendes, fließendes Wasser getan, oder aber in einer kleinen
Grube unter dem heiligen Altartisch vergraben. Das Altartuch wird
getrocknet und wieder auf den Altartisch gelegt.
Fällt etwas
vom heiligen Blut auf die Velen oder die liturgischen Gewänder, so wird
es ebenfalls zu erst mit den Lippen aufgenommen. Danach reibt man den
Stoff mit dem Schwamm trocken. Nach dem Gottesdienst wird der Stoff
sehr gründlich dreimal mit reinem Wasser ausgespült. Dieses Wasser wird
in einem würdigen Gefäß aufgefangen und anschließend in einer Grube
unter dem heiligen Altartisch vergraben.
Gelangt
etwas vom göttlichen Blut auf ein auf dem Boden ausgebreitetes Tuch
oder auf einen Teppich, so muß es zuerst mit einem Schwamm aufgenommen
und in einen Kelch getan werden. Hierzu verwendet man jenen Schwamm,
mit welchem der heilige Kelch getrocknet wird. Danach wird der Ort gut
ausgewaschen. Das hierfür verwendete Wasser wird in dem für Antidoron
bestimmten Gefäß aufgefangen. Abschließend schneidet man den noch
feuchten Stoff heraus und verbrennt ihn auf einem Steine. Asche und
Wasser werden in der Erde unter dem heiligen Altartisch vergraben.
Für den
Fall, daß nach der heiligen Wandlung fast das ganze heilige Blut aus
dem Kelch vergossen wird, also daß nur ein kleiner Rest im Kelche
bleibt, soll der Priester mit diesem Rest den Gläubigen die Kommunion
austeilen und die göttliche Liturgie vollenden. Das Aufnehmen,
Ausspülen und Reinigen geschieht danach in der angegebenen Weise.
Falls nichts
mehr im Kelche zurückbleibt, gießt der Priester erneut Wein und etwas
Wasser in denselben, und wiederholt die Worte der Proskomidie: ...Und
alsbald kamen Blut und Wasser... Danach wird die Konsekration
vollzogen. Hierbei beginnt der Priester mit den Worten: Also nahm Er
auch... und: Trinket alle davon, das ist mein ...: und schließt das
Gebet an: Eingedenk also dieses: Wir bringen Dir das Deine von dem
Deinen dar... Hierbei erhebt er nur den Kelch. Danach folgt: Dir
bringen wir... und: Herr, der Du Deinen heiligen Aposteln..., mit den
dazugehörenden Versen. Zur Wandlung wird allein über dem heiligen Kelch
gesprochen: Was aber in diesem Kelche ist...: Verwandelnd dieses durch
Deinen Heiligen Geist..., und anschließend das Gebet: Auf dass sie ...
Ist all dieses vollzogen, so kommuniziert der Priester. Diese erneuten
Gebete werden leise gesprochen, während in der Kirche entsprechende
Verse gesungen werden, bis der Priester das Notwendige vollbringt,
auch, damit die Gläubigen ob der Verzögerung nicht traurig würden.
Große
Achtsamkeit ist notwendig, und tadeln muß sich jeder, wenn so
Schreckliches aus Unachtsamkeit geschieht. Allein inbrünstiges Weinen
kann die Antwort auf solche Schuld sein.
Muß sich der
Priester nach der Kommunion übergeben, so hat das Erbrochene in einer
hölzernen Schale aufgenommen zu werden. Diese bewahrt man solange in
einem reinen Behältnis auf, bis alles gut ausgetrocknet ist. Danach
wird es dem lebenden, fließenden Wasser übergeben, oder aber auf einem
reinen Steine verbrannt. So muß auch mit der Erde verfahren werden, auf
welche das Erbrochene fiel: Sie wird ausgehoben und verbrannt, und die
Asche vergräbt man unter dem heiligen Altartisch oder schüttet sie in
einen Fluß.
Fällt eine
Partikel des göttlichen Leibes auf den Boden, so soll sie mit großer
Behutsamkeit aufgehoben und auf den Diskos gelegt werden. Der Boden
wird danach gründlich gereinigt, falls es Erdreich war, so wird ein
wenig davon ausgehoben. Das Aufgenommene übergibt man lebendem,
fließendem Wasser, oder man verbrennt es. In diesem Fall wird die Asche
unter dem heiligen Altartisch vergraben.
Ist der
Oberlippenbart des Priesters struppig, und tauchen diese Haare aus
Unachtsamkeit in das heilige Blut, so versündigt sich der Priester. Ist
solches aber geschehen, muß der Priester zuerst mit seinen Lippen die
Barthaare gründlich absaugen, um sie anschließend mit dem Velum
abzutrocknen. Pflegt er seinen Bart, vermag er dieser Sünde zu entgehen.
Legt der
zelebrierende Priester eine Partikel des göttlichen Leibes auf den
Handteller seiner rechten Hand, oder empfängt er die Kommunion aus der
Hand des Hierarchen, so darf er seine Hand anschließend auf keinen Fall
zusammendrücken. Zum Empfang des Sakramentes aus der Hand des
Hierarchen unterstützt die linke Hand des Priesters die rechte, welche
zu einer kleinen Schale gebogen wird. Nach dem Empfang wird die Hand
nicht über dem Haupt, sondern über dem heiligen Altartisch gehalten,
während der Priester sein Haupt ehrfurchtsvoll senkt und in Furcht und
Liebe auf die Gaben in seiner Hand schaut. Sodann spricht er die
vorgeschriebenen Gebete und kommuniziert. Nach der Kommunion soll der
Priester gründlich seine Hand betrachten, und wenn auch nur ein
kleinstes Partikelchen zurückgeblieben sein sollte, so muß dieses mit
der Zunge aufgenommen werden, daß nichts verloren ginge. Anschließend
wischt der Priester mit dem zum Antiminsion gehörenden Schwämmchen
seinen Handteller über dem Diskos aus. Ebenso wird mit dem Iliton
verfahren.
Hat der
Priester aus dem Kelch vom heiligen Blut empfangen, muß er seine Lippen
gut mit der Zunge reinigen und anschließend mit dem Schwämmchen
trocknen. Danach wird der Rand des heiligen Kelches sorgsam mit dem
gleichen Schwämmchen abgetrocknet. Er soll darauf achten, daß auch
nicht der kleinste Tropfen des göttlichen Blutes an seinem Barte haften
bleibt.
Sollte das
heilige Lamm auf dem Diskos gefrieren, daß es dem Priester unmöglich
wird, es zur bestimmten Zeit zu brechen, so muß er wie folgt handeln:
Das heilige Lamm bleibt auf dem Diskos, und dieser wird, mit Asteriskos
und Velum bedeckt, auf dem heiligen Altartisch über einer Schale mit
brennender Kohle gehalten und solange erwärmt, bis das Lamm wieder
aufgetaut ist und gebrochen werden kann.
Sollten
Feinde, Fremdlinge, Ketzer, Verruchte oder Mörder den Priester während
der Zelebration überfallen und ihm die Fortsetzung der Zelebration
unmöglich machen, so muß er das allerheiligste Altarsakrament
vollkommen konsumieren, daß es nicht der Verunglimpfung, dem
Kirchenraub oder den Sakrileg ausgesetzt werde. Danach kann der
Priester versuchen, die Kirche zu verlassen. Besser wäre es jedoch, er
bliebe, und sollte er den Tod erleiden, so empfängt er die
Märtyrerkrone.
Naht jemand
dem zelebrierenden Priester mit der Absicht, ihn zu töten, um dadurch
den heiligen orthodoxen Glauben zu lästern, so darf der Priester die
Zelebration nicht unterbrechen, vielmehr muß er sein Dienen fortsetzen,
auch wenn er dadurch dem Tode entgegengeht. Wird er getötet, so wird er
dem Chor der Märtyrer zugezählt.
Bricht
während der Zelebration der göttlichen Liturgie in der Kirche ein Brand
aus, oder droht sie durch einen Sturm einzustürzen, so soll der
Priester mit größter Behutsamkeit das Allerheiligste mit dem
Antiminsion aufheben, die Kirche verlassen, und an einem anderen,
würdigen Ort auf dem gleichen Antiminsion die göttliche Liturgie
vollenden, wobei er dort wieder einsetzt, da er unterbrechen mußte.
Sollte nach
der Konsekration des Brotes und des Weines ein Wunder dergestalt
geschehen, daß das Brot das Aussehen eines Körpers, oder eines Kindes,
während der Wein das Aussehen echten Blutes annimmt, und die se
Erscheinung sich nicht schnell wieder verliert, so daß die Substanzen
wieder wie Brot und Wein aussehen, vielmehr, wenn diese Erscheinung
länger anhalten sollte, dann darf der Priester keinesfalls
kommunizieren, denn diese sind dann nicht der Leib und das Blut
Christi, sondern ein Wunder, welches entweder des Unglaubens wegen,
oder aus einem anderen Grunde geschehen ist. Der Priester aber nimmt
eine neue Prosphore ( die einwandfrei die Gestalt des Brotes aufweist )
und vollzieht mit dieser die ganze Ordnung, die für die Bereitung des
Lammes vorgeschrieben ist, während er das wundersam Verwandelte sorgsam
und ehrfürchtig aufbewahrt. Er beginnt wieder mit den Worten: Mit
diesen seligen Kräften ..., und vollendet alles, während er über dem
Kelch nichts wiederholt. Falls auch der Wein im Kelch das Aussehen des
Blutes annimmt, so wird dieser in einen zweiten Kelch oder in ein
anderes Gefäß gegossen. Der Priester aber gießt neuen, mit etwas Wasser
vermengten Wein in den Kelch, spricht alle Gebete zur Kommunion und
konsekriert nach der göttlichen Ordnung den Wein. Anschließend
kommuniziert er und vollendet die heilige Liturgie.
Nimmt die
Substanz, welche in der Gestalt des Körpers oder der eines Kindes
erschienen war, bald wieder das Aussehen des Brotes, und die im
heiligen Kelche seiende wieder das Aussehen des Weines an, so soll der
Priester kein neues Lamm bereiten und auch keinen neuen Wein in den
Kelch geben, sondern so kommunizieren und den Gottesdienst vollenden,
denn er empfängt den wahren Leib und das wahre und kostbare Blut
Christi.
Schließlich
soll der Gemeindepriester wissen, daß er an jedem hohen Feiertag, an
jedem Sonntag, wie auch stets am Sonnabend, die göttliche Liturgie
feiern muß. Tut er dieses nicht, so begeht er eine Todsünde, denn er
hindert viele an der Teilnahme am göttlichen Dienst, zu welcher sowohl
der göttliche Wille, als auch die kirchlichen Vorschriften verpflichten.
Es ist
darauf zu achten, daß ein Priester an einem Tage nur eine göttliche
Liturgie zelebrieren darf, wie auch nur eine Liturgie auf jedem
heiligen Altartisch an jedem Tage gefeiert werden kann. Diese eine
Darbringung ist das Zeichen für den einen Tod Christi, den Er einzig um
unseretwillen auf Sich genommen hat, wie auch der einmaligen Leiden,
welche Er um unseretwillen erduldete.
12. Anweisungen für das Verhalten nach dem Vollzug der heiligen Eucharistie
Nach der
Austeilung des göttlichen Altarsakramentes müssen Priester oder Diakon
die auf dem Diskos verbliebenen Partikel mit großer Sorgfalt in den
heiligen Kelch schütten, daß auch nicht die kleinste Partikel
hinunterfiele oder zurückbliebe. Deshalb wird der Diskos über dem Kelch
gehalten, während mit dem Schwämmchen alles abgewischt wird, so daß
nichts zurückbleiben kann. Gleicherweise wird alles, was vielleicht auf
dem Antiminsion oder dem Iliton zurückgeblieben ist, mit dem
Schwämmchen auf den Diskos getan, von welchem es in den Kelch
geschüttet wird. So tragen sie Sorge, daß kein Teilchen außerhalb des
Kelches bleiben kann.
So muß es
der Priester zu jeder göttlichen Liturgie halten. Eine Todsünde beginge
er und unterläge dem Ausschluß, wollte er Antiminsion oder Iliton über
einem Feuer oder Wasser ausschütten, denn stets kann auf diesen allein
durch die Unachtsamkeit des Priesters etwas vom göttlichen Leib
zurückgeblieben sein. Aus diesem Grunde wurde darauf hingewiesen, wie
sorgsam alles auf dem Diskos gesammelt und anschließend in den heiligen
Kelch getan werden muß, um sodann auf der Prothesis konsumiert zu
werden.
Zur
Beendigung muß Sorge darum getragen werden, daß auch nach dem
Konsumieren des Allerheiligsten auf der Prothesis auch nicht die
kleinste Partikel, und auch nicht der kleinste Tropfen des göttlichen
Blutes im Kelch zurückbleiben. Deshalb soll der Kelch dreimal mit
heißem Wasser ausgespült werden, welches anschließend getrunken wird.
Danach wird der Kelch mit einem Schwamm (oder mit einem hierfür
bestimmten Tuch) trockengewischt. Schwamm oder Tuch verbleiben sodann
im heiligen Kelch. Solange das allerheiligste Altarsakrament auf der
Prothesis steht, soll vor diesem eine Kerze brennen, bis die Gaben
konsumiert werden.
Der Priester
muß Kirchendiener und Ministranten lehren, sich in der Nähe des
heiligen Altartisches und auch vor der Prothesis nur mit größter
Furcht, mit Zittern und Ehrfurcht zu bewegen, wenn dort das göttliche
Altarsakrament steht, und daß es sich gebührt, sich ehrfurchtsvoll vor
diesem zu verneigen, wenn man sich ihm nähert, oder wenn man an ihm
vorbeigehen muß.
Ist das zum
Antiminsion gehörende Schwämmchen aufgerauht, das Tuch unansehnlich
oder staubig geworden, müssen Priester oder Diakon diese mit eigener
Hand gründlich über jener Stelle waschen, über der sonst die
Handwaschung vollzogen wird. Häufig soll beides gewaschen werden, auf
daß Schwämmchen und Tuch stets sauber seien.
Die
geweihten Gefäße - Kelch, Diskos, Asteriskos und der Löffel sollen oft
von möglichen Resten gesäubert werden, auch schütze man sie vor
Feuchtigkeit, daß sich kein Rost ansetze.
Ist die
göttliche Liturgie vollendet, und sind die heiligen Gaben konsumiert,
so betet der Priester, sei es, bevor er die liturgischen Gewänder
ablegt, sei es danach, noch im Altarraum mit Rührung und
dankbarem Herzen die Dankgebete nach der heiligen Kommunion.
Verläßt der
Priester anschließend die Kirche, so soll er sich nicht sofort einer
Arbeit zuwenden, viel mehr ziemt es sich, noch eine gewisse Zeit im
Gebet zu verharren und darüber nachzusinnen, welch großes Geschenk er
in dieser göttlichen Liturgie erhalten hat. Hierfür sagt er Dank und
bittet, daß er an allen Tagen seines Lebens von Gott gewürdigt werde,
an diesem Geschenk teilzuhaben.
Am Tage der
Zelebration ist jedes übermäßige Essen, Trinken oder Schlafen
untersagt. Ist der Priester verheiratet, so soll er sich auch der
körperlichen Liebe enthalten, um der Liebe und der Ehre des himmlischen
Königs willen, den er im Tempel und in der Wohnstätte seiner Seele ganz
empfangen hat.
13. Wie das göttliche Altarsakrament für die Krankenkommunion aufbewahrt wird
Zuerst muß
der Priester der Gemeinde (oder im Kloster) dafür Sorge tragen, daß die
heiligen Gefäße: Kelch, Diskos, Asteriskos, Löffel, Ziborium oder Pyxis
- aus Gold oder aus Silber (nur in größter Not aus Zinn) gefertigt
sind, und daß sie sich gut für die Zelebration und für die Aufbewahrung
des göttlichen und lebenspendenden Leibes Jesu Christi eignen, denn in
ihnen vollzieht sich das furchterregende Mysterium, und in ihnen weilt
sichtbar der Herr Jesus selbst.
Alle
kirchlichen Gegenstände sollen herrlich sein, so die liturgischen
Gewänder, die heiligen Kreuze, das kostbar verzierte Evangeliar, doch
am vollkommensten müssen die heiligen Gefäße sein. Nur wenn aus großer
Armut Kelch, Diskos, Asteriskos, Löffel und Ziborium (oder Pyxis) zur
Aufbewahrung der Krankenkommunion nicht aus Gold oder Silber sein
können, dürfen sie aus Zinn gefertigt werden. Alles andere unterliegt
der gerechten Bestrafung und dem bischöflichen Verbot.
Das
Ziborium, in welchem das Allerheiligste - der Leib des Herren -
aufbewahrt werden soll, muß mit einem Deckel versehen sein, auf welchem
ein Kreuz befestigt ist. Es hat stets mit dem Altarsakrament auf dem
heiligen Altartisch zu stehen. Kein anderer Ort ist erlaubt.
Nie darf
eine ungeweihte Hand das Ziborium berühren. Wagt es dennoch jemand, es
sei denn, er täte es in äußerster Not, so begeht er eine Todsünde und
unterliegt schwerer Kirchenstrafe.
Die Partikel
zur Krankenkommunion dürfen nicht nur am Kardonnerstag nach dem für
Kardonnerstag vorgesehenen Ritus geweiht, getrocknet und aufbewahrt
werden, wenn hierfür die Notwendigkeit besteht.
Ist das
Ziborium aus Gold oder aber aus Silber (dann aber innen vergoldet ), so
wird das Allerheiligste ohne eine Papierunterlage in das Gefäß gelegt.
Ist es aber nur aus Silber oder aus Zinn, so wird weißes, reines Papier
untergelegt, auf welchem das Allerheiligste ruht.
Das
Allerheiligste muß ofters überprüft werden. Entblößten Hauptes und mit
besonders sorgfältig gewaschenen Händen nähert sich der Priester in
Ehrfurcht dem Ziborium, verneigt sich und öffnet das Gefäß. Sollte die
tägliche Überwachung nicht möglich sein, so doch mindestens jeden
zweiten oder dritten Tag. Der Priester trägt dafür die Verantwortung,
daß nicht seiner Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit wegen Schimmel oder
Feuchtigkeit die Gaben verderben. Als Herabwürdiger des göttlichen
Sakramentes machte er sich sonst schwerer Sünde schuldig und unterläge
dem Ausschluß.
Sollte
erkannt werden, daß die Gaben feucht zu werden beginnen, so muß das
Antiminsion entfaltet, das Allerheiligste unter größter Vorsicht aus
dem Ziborium genommen und auf den Diskos gelegt werden. Die Fenster
werden geöffnet, und der Priester muß solange bei den heiligen Gaben
verweilen, bis diese wieder vollkommen trocken geworden sind. Dabei ist
darauf zu achten, daß keine Fliege (oder ein anderes Insekt) die Gaben
berühren kann. Wer dieses nicht tut, der versündigt sich schwer.
Verbrennt
aus Unachtsamkeit des Priesters das Allerheiligste während des
Trocknens, oder zerfallen die Gaben durch Feuchtigkeit, weil der
Priester zu träge war es zu verhindern, so begeht dieser eine Todsünde
und unterliegt dem Ausschluß.
Falls
solches dennoch eintreten sollte (Gott bewahre jeden davor!), so darf
mit solchen Gaben niemandem die Kommunion gespendet werden. Der
Priester darf, so wie er diesen Umstand festgestellt hat, keine Zeit
verlieren. Zum nächsten Morgen muß er sich vorbereiten: Während der
göttlichen Liturgie muß ein neues Lamm bereitet werden, welches nach
der Konsekration geteilt, getrocknet und zur Aufbewahrung in das
gereinigte Ziborium gelegt wird, um damit die Kranken und die des
Sakramentes Bedürfenden zu speisen. Die verdorbenen Gaben aber füllt er
nach Beendigung der göttlichen Liturgie auf der Prothesis in den
heiligen Kelch und konsumiert sie zusammen mit den verbliebenen
Partikeln aus der letzten Eucharistiefeier.
Wenn du
dich, o Priester, darauf vorbereitest, am Kardonnerstag das heilige
Sakrament für die Krankenkommunion zu bereiten, aber auch, falls
notwendig, zu jeder anderen Zeit, so bereite ein zweites Lamm und
verfahre dabei nach der Ordnung, die für die Liturgie
praesanctificatorum vorgeschrieben ist, tränke sodann dieses Lamm mit
Hilfe des Löffels über dem heiligen Kelch ein wenig mit dem göttlichen
Blut. Hierbei bedarf es größter Vorsicht, daß das Lamm nicht zu feucht,
daß aber auch nichts vom heiligsten Blut verschüttet wird.
Das mit
göttlichem Blut Getränkte Lamm wird auf dem heiligen Altartisch in
folgender Weise getrocknet: Das Antiminsion wird entfaltet, das Lamm
dem Ziborium entnommen und auf den Diskos gelegt. Danach weihräuchert
der Priester dreimal um den heiligen Altartisch und verneigt sich
ehrfürchtig. Mit der Lanze zerteilt er darauf andächtig das Lamm in
kleine Partikel.
Nach der
Zerteilung wird eine Kachel oder ein sauberer Ziegelstein auf den
rechten Rand des Antiminsion gelegt. Obenan stellt man ein sauberes
irdenes, eisernes oder kupfernes Gefäß mit brennender Kohle. Nach
gebührender Verehrung stellt der Priester den Diskos mit den zerteilten
Gaben vorsichtig über dieses Gefäß. Sorgfältig ist darüber zu wachen,
daß die Gaben langsam trocknen können. Oft müssen sie mit der Lanze
gewendet werden, daß sie auf keiner Seite verbrennen. Ist der Diskos
ausreichend warm geworden, stellt man ihn auf das Antiminsion oder aber
auf ein Velum, daß nicht durch Überhitzung das Allerheiligste versengt
werde. Kühlt sich nun der Diskos wieder ab, wird er erneut über das
Kohlegefäß gestellt. Dieses wiederholt man solange, bis das Sakrament
genügend getrocknet wurde. Die getrockneten Gaben werden sodann in die
Pyxis gelegt, welche verschlossen an ihren Platz gestellt wird. Nach
entsprechender Anbetung wird das Antiminsion wieder zusammengefaltet.
In den
großen Städten oder in Klöstern, da täglich die göttliche Liturgie
zelebriert wird, müssen nicht unbedingt Partikel für die
Krankenkommunion getrocknet werden. Dort ist es nicht erforderlich,
hierfür ein gesondertes Lamm zu bereiten, sondern es genügt, einen Teil
des einen Lammes mit dem göttlichen Blut zu tränken und bis zum
kommenden Morgen für den Notfall aufzubewahren. Wird dieses täglich
erneuert, so bedarf es nicht des Trocknens, und so vermag man auch,
allen Unglücksfällen zu entgehen.
14. Über das Austeilen, den Empfang, das Bewahren und die wahre Verehrung des heiligen Altarsakraments
Priester und
Diakone sollen mit Großer Würde in der Kirche des Herren ihr Dienen
erfüllen und dem Allerheiligsten die gebührende Verehrung darbringen.
Sie müssen danach streben, dieses so oft als möglich zu empfangen. Die
Gläubigen soll der Priester dazu erziehen, dasselbe reinen Gewissens
möglichst an jedem Feiertag zu empfangen. Ist dieses nicht
durchführbar, so sollen die Gläubigen wenigstens zu den vier
Fastenzeiten nach entsprechender Vorbereitung kommunizieren. Ein jeder
muß sich demütig und rein an Körper und Seele diesem göttlichen
Sakrament nahen.
Wer
außerhalb der vier Fastenzeiten den Vorsatz hat, zum heiligen Abendmahl
zu kommen, der soll sieben Tage vorher fasten, die Gebete in der Kirche
hören und die Hausgebetsordnung erfüllen. (Dieses, wenn irgend möglich,
sonst soll er drei, mindestens aber einen Tag fasten). Darüber hinaus
muß sich jeder gebührend auf die Beichte vorbereiten.
Verheiratete Christen sollen sich in dieser Zeit jeglichen Zusammenkommens enthalten.
Acht Tage
vor der Kommunion möge jeder vor seinem Beichtvater seine Sünden
bekennen. Am Vorabend derselben darf nichts mehr gegessen werden. Ist
aus Altersgründen eine vollkommene Enthaltsamkeit nicht möglich, so
soll nur eine geringe Nahrungsmenge aufgenommen werden. Von Mitternacht
an aber enthalten sich alle vollkommen. Der Gläubige bereitet sich nach
Kräften durch Gebet, Verbeugungen und geistliches Sinnen auf die
Kommunion vor. Wer des Lesens nicht kundig ist und weit entfernt lebt,
soll vom Priester eine entsprechende Hausgebetsordnung auferlegt
bekommen.
Nach der in
der Kirche üblichen Gebetsordnung am Morgen sollen alle, die das
heilige Abendmahl empfangen wollen, die aber des Lesens unkundig sind,
in der Kirche bleiben und dem Priester lauschen, der die Gebetsordnung
zur Vorbereitung auf das heilige Abendmahl vorträgt. Auch sollen sie
die Horen hören. Wer des Lesens kundig ist, kann diese Ordnung auch in
seinem Hause allein vollziehen.
Zu Beginn
der göttlichen Liturgie versammeln sich alle in der Kirche und folgen
dem Gottesdienst mit Furcht, Gebet und Andacht. Zum heiligen Abendmahl
nähern sie sich würdig und in tiefer Demut. Bis auf die Erde verneigen
sie sich vor Christus, der unter den Gestalten von Brot und Wein
wahrhaftig zugegen ist. Die Arme werden über der Brust kreuzförmig
übereinandergelegt. So bekennen wir den gekreuzigten Christus und
drücken unsere Liebe zu ihm aus. Hat der Gläubige das Allerheiligste
empfangen, trocknet ihm der Priester die Lippen mit einem Tuche.
Anschließend küßt der Kommunikant den Rand des Kelchfußes, als sei es
die geöffnete Seite des Herren selbst, aus welcher Blut und Wasser
entströmt waren. Jeder soll das Allerheiligste sogleich
herunterschlucken. Danach tritt er ein wenig zur Seite, verneigt sich,
jedoch nicht bis zur Erde, um das Empfangene wohl zu behalten, und
verharrt schweigend und andächtig an seinem Platz, ohne jemandem auch
nur das geringste zu sagen. Auch darf er nicht spucken, ehe er
Antidoron und etwas mit Weihwasser vermengten Wein zu sich genommen
hat. Bis zum Abschluß der göttlichen Liturgie und bis alle Dankgebete
gesprochen wurden, bleibt der Gläubige in der Kirche.
Gedenke, o
Priester, daß du niemals (falls zu viele Kommunikanten in der Kirche
sind und nicht genügend viel vom göttlichen Leib und Blut im heiligen
Kelch ist) einfaches Brot und einfachen Wein in den Kelch hinzufügen
darfst. Dieses wäre eine Todsünde, und du unterlägest dem Ausschluß. In
solchem Falle befiehl den Gläubigen, bis zum kommenden Morgen zu
warten, um dann während der neuen göttlichen Liturgie zu kommunizieren.
Oder nimm aus den Ziborium von den für die Krankenkommunion bereiteten
Gaben, füge sie in den heiligen Kelch und laß so die Gläubigen am
Abendmahl teilnehmen.
Jeder,
Priester und Laie, der in die heilige Kirche eintritt, soll zum
heiligen Altar schauen und in Gottesfurcht die gebührende Verehrung
erweisen, gleich als befinde er sich in den Himmeln vor Gottes
Angesicht, der nach seiner Verheißung hier gegenwärtig ist.
Wer in den
heiligen Altarraum tritt, soll vorher schon sein Haupt entblößen und
sich tief verneigen. Naht er dem heiligen Altartisch selbst, so
verbeugt er sich bis auf den Boden. Alles, was im Altarraum geschieht,
soll in großer Demut und andächtig getan werden, eingedenk, daß es vor
dem Angesicht des hier gegenwärtigen Gottes geschieht. Bevor der
heilige Altarraum verlassen wird, muß sich jeder vor dem
allerheiligsten Altarsakrament in Ehrfurcht verneigen.
Soll vor den
königlichen Türen eine Ektenie gesprochen werden, so wird das Haupt
entblößt und eine Metanie ausgeführt. Nach der Ektenie verneigt man
sich wieder und kehrt an seinen Platz zurück. Jedesmal, wenn man an den
königlichen Türen vorübergehen muß, verneigt man sich (vor dem
Allerheiligsten). Niemand darf an den königlichen Türen vorübergehen,
ohne dieses zu beachten.
Haben
Priester, Diakon und Kirchendiener, jeder in seinem Rang, alle
Ordnungen der Gottesdienste für die Nacht, den Morgen, den Tag und den
Abend vollendet, so erweisen sie Gott, dem Herrn, andächtig die
Verehrung, denn dieses ist vor ihm angenehm. Solche Anbetung des
Allerheiligsten schenkt durch Christus, den Herrn, in allen Gefahren
reiche Gnade.
Auch den
Küster soll der Priester anleiten, nur mit großer Furcht und Zittern
und stets andächtig in den heiligen und göttlichen Altarraum
einzutreten und die ihm übertragenen Dienste auszuführen. Stets soll er
daran denken, daß Christus, unser Gott, auf dem Altare gegenwärtig ist.
Betritt oder verläßt er den Altarraum, so hat er sich vor dem heiligen
Altare selbst tief zu verneigen. Weder den heiligen Altar, noch das auf
diesem ruhende allerheiligste Altarsakrament, noch die geweihten Gefäße
oder andere geweihte Dinge darf er berühren, um nicht in eine Sünde zu
fallen. Allein die Leuchter, die Kerzen, das Weihrauchgefäß und die
geringeren geweihten Gegenstände darf er berühren.
Um der Ehre
des Allerheiligsten willen soll kein Ungeweihter den heiligen Altarraum
betreten. Einer Frau ist das Betreten des Altarraumes grundsätzlich
untersagt.
Der Küster
soll häufig das Sakrament der Buße und das heilige Abendmahl empfangen,
er muß stets nüchtern sein, gottesfürchtig und wohltätig leben. Seine
Aufgabe ist es, Prosphoren, Wein, Wasser, Weihrauch und Kohle in den
heiligen Altarraum zu bringen, die Kerzen zu entzünden und zu löschen,
die Kohle im Weihrauchgefäß zu erhitzen. Er muß das warme Wasser
bereiten und dem Priester reichen, den Altarraum oft säubern, sowohl
den Fußboden fegen, als auch Wände und Decken von Staub und Spinnweben
befreien.
Nur
Priester, Diakon und Hypodiakon dürfen den heiligen Altartisch und die
Prothesis säubern und pflegen, daß zu keiner Zeit auf diesen etwas
Unreines zu finden wäre. Keine ungeweihte Hand berühre je diese
heiligen Tische.
Des Küsters
Aufgabe ist es auch, in der Kirche und in der Vorhalle die Ikonen,
Wände, Decken und Dächer von Staub und Spinnweben zu befreien, den
Boden oft zu fegen. Das im Altarraum oder in der Kirche Zusammengefegte
darf nicht an einem unwürdigen Ort ausgeschüttet werden. Entweder wird
es in einen Fluß getan, oder aber an einen Ort, der sonst nicht genutzt
oder betreten wird.
Nicht allein
Priester und Altardiener, sondern alle gottesfürchtigen Christen
sollen, sobald sie das Allerheiligste erblicken, sei es in der Kirche,
sei es, wenn das Sakrament zu einem Kranken gebracht wird, sich vor
diesem ehrfurchtsvoll verneigen.
Der Priester
muß seine Gläubigen und geistlichen Kinder lehren, den göttlichen
Willen und die Ordnung der Mutterkirche zu begreifen: Wer in die
heilige Kirche kommt, soll sich mit jedem in der Kirchen ordnung
vorgeschriebenen Gesang vor Gott, dem Herrn, verneigen, wann immer es
alle in Sorgfalt tun. Als Anfangsfrüchte seines Mühens soll er sein
Flehen, Beten und Danken darbringen. Den Gesängen und Lesungen in der
Kirche muß er verständig lauschen, um die Lehren der Apostel, die
Psalmen und die geistlichen Gesänge, besonders aber das heilige
Evangelium und die Lehren der Kirchenväter recht zu verstehen. In
seinem Herzen jedoch möge er Gott, den Herren, unablässig besingen.
Weiterhin
soll der Priester wissen, daß alle Christen, die den einen Glauben
bewahren, die von unserer einigen Kirche nicht exkommuniziert wurden
oder unter einem selbstauferlegten Eide stehen, die in der Beichte
wahre Reue zeigen und vom Beichtvater keine zeitlichen Verbotsauflagen
erhielten, die ehrfurchtsvoll leben, in gebührender Würde Christi Leib
und Blut empfangen sollen. Heranwachsende Kinder, die bereits beichten
können, und Kleinkinder, die nach kirchlichem Brauch um des Glaubens
willen gebracht werden, dürfen der Teilnahme am Altarsakrament zur
Heilung ihrer Seelen und Leiber und zum Empfang der göttlichen Gnade
gewürdigt werden.
Unwürdige
hingegen sollen von der Kommunion ausgeschlossen werden, also jene, die
einer Verurteilung durch den Bischof unterliegen, auch solche, die von
ihrem Beichtvater gebannt oder mit einem Interdikt bestraft wurden, wie
alle offenkundigen Sünder, die Unzüchtigen, welche in einem Konkubinat
leben und deren Teilhaber, die Ehebrecher, Wucherer, Zauberer,
Wahrsager, Kirchendiebe, Kartenspieler, Würfelspieler, Lästerer, alle,
die Schamlosigkeiten reden oder jede erdenkbare Ungehörigkeit begehen,
die Schande und Vorwürfe verbreiten oder ähnliches tun. Solange diese
Menschen nicht aufrichtig beichten und Früchte wahrer Buße bringen,
solange sie nicht die Ärgernisse, an denen sie teilhatten oder zu denen
sie verführten, durch echte Reue erkennbar überwinden, darf ihnen das
heilige Abendmahl auf keinen Fall gespendet werden.
Der nicht
offenkundige Sünder, der seine Sünde in der Beichte bekennt, soll weise
geheilt werden, daß andere durch seine Schande nicht versucht würden,
ihn zu verdächtigen, aus Vermessenheit zur heiligen Kommunion
angenommen oder von ihr ausgeschlossen worden zu sein.
Besessene
oder Ohnmächtige dürfen die heilige Kommunion nicht erhalten. Erlangen
sie ihr Bewußtsein zurück, können sie ihre Umwelt wieder erkennen und
werden wieder ansprechbar, so daß sie mit zerknirschtem Herzen ihre
Sünden bekennen können, kommen sie in die Kirche, um Gott anzubeten und
den Gesängen zu lauschen, und lassen sich ganz offenbar keine Anzeichen
der Unwürdigkeit mehr in ihnen finden, so sollen auch sie des
Abendmahles gewürdigt werden.
Als Antwort
für alle würdige und wahre Bedachtsamkeit, wie ein jeder dem Herren
wohlgefällig sei, und für alle Mühen, die kirchlichen Traditionen in
körperlicher und geistiger Reinheit zu bewahren, schenkt der Herr
seinem Volke Frieden und Gnade, und den Gottesfürchtigen auf dieser
Erde ein glückliches Leben. Danach aber macht er sie zu Erben der
größten Freude: Der ewigen Schönheit in den Himmeln, die allen
rechtgläubigen christlichen Seelen durch die Gnade Jesu Christi und um
der Fürbitten willen der hochgepriesenen, allreinen Gottesgebärerin,
der Jungfrau Maria, und aller Heiligen geschenkt werden möge. Amen. |