Sf. Arhaghel Mihail
Rumänisch Orthodoxe Kirchengemeinde "Die Heiligen Erzengel Michael und Gabriel"
Parohia Ortodoxă Română "Sfinţii Arhangheli Mihail şi Gavriil" Berlin
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Belehrung für Priester

Quelle: Russische Orthodoxe Kirchengemeinde des heiligen Erzengels Michael zu Göttingen
http://www.orthodoxia.de/Liturgie.htm


1. Allgemeine Voraussetzungen zum würdigen Vollzug der göttlichen Liturgie

Nach dem Gnade spendenden Gesetz unseres Erlösers und Gottes Jesu Christi, bewahrt die heilige Kirche sieben Sakramente: Taufe, Myronsalbung, Eucharistie, Bußsakrament, Priesterweihe, Ehe und Krankensalbung. Diese Sakramente werden zur Erlösung aller Menschen in der von einem Bischof geweihten Kirche gespendet. In einer Notlage dürfen einige derselben auch außerhalb der Kirche vollzogen werden.

Die Sakramente der Priesterweihe und der heiligen Eucharistie, das ist die Darbringung des unblutigen Opfers des Leibes und des Blutes unseres Herren Jesu Christi, dürfen nicht außerhalb einer geweihten Kirche vollzogen werden. Ein Vollzug dieser Sakramente außerhalb der heiligen, geweihten Kirche wäre eine schwere Sünde. Zur rechtmäßigen Zelebration sind folgende Aussagen zu beachten:

– Die heilige Kirche ist der Raum der Versammlung, der Ort der Danksagung dem Schöpfer des Alls, dem in der Heiligen Dreifaltigkeit besungenen Gott, die Stätte des Gebetes, der Erleuchtung und der Reinigung von den Sünden. Sie muß vom Bischof selbst geweiht sein, oder aber durch das von diesem gesandte und geweihte Antiminsion die Weihe empfangen haben.

– Zum Priester werde ein Mensch erwählt, dessen Leben rein und ehrwürdig ist, der schriftkundig ist, und der nach der Ordnung der heiligen Kanones vom Bischof die Priesterweihe empfangen hat.

– Die heiligen Gewänder des Priesters sind nach der von Gott gegebenen Ordnung: Das Sticharion, das Epitrachilion, die Epimanikien, der Gürtel und das Phelonion.

– Der Diakon trägt das Sticharion, die Epimanikien, und das Orarion auf der linken Schulter. Priester und Diakon dürfen ohne diese Gewänder die heilige Liturgie nicht zelebrieren. Sollte der Priester versuchen, ohne diese Gewänder die göttliche Liturgie zu feiern, so versündigte er sich vor dem Sakrament, da er eine Todsünde beginge und somit dem Ausschluß vom Priesteramt unterläge.

Alle anderen Sakramente, die Gebetsordnungen und das Singen in der heiligen Kirche werden in den liturgischen Gewändern vollzogen, die in den jeweiligen Gottesdienstordnungen angegeben sind.

Zum rechtmäßigen Vollzug des heiligen Altarsakramentes, das ist: Zur Wandlung des Brotes und des Weines in den Leib und das Blut unseres Herren Jesu Christi, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Der vom Bischof nach der Ordnung der Kanones geweihte Priester muß den festen Vorsatz und den unbeugsamen Willen haben, durch den Vollzug der heiligen Eucharistiefeier Brot und Wein in den Leib und das Blut des Herren zu wandeln.

Hierzu bedarf der Priester folgender Dinge: Fünf Prosphoren (welche aus reinem, ungesäuertem Weizenmehl gebacken wurden), und reinen Traubenwein. Teig aus anderem Getreide denn Weizen, oder vertrocknete und schlecht gewordene Prosphoren, aber auch Wein oder Saft, welcher aus Beeren oder von anderen Hölzern gewonnen wird, wie auch solch Wein, der durch Gärung sauer geworden ist, dürfen nicht verwendet werden.

Bedenke, o Priester, daß jeder, der nicht in einer geweihten Kirche, der ohne geweihten Altar, das heißt, der ohne geweihtes Antiminsion, der ohne die priesterlichen Gewänder und ohne die notwendigen Dinge, aber auch der, welcher ohne festen Vorsatz die göttliche Liturgie zelebriert, wie derjenige, dessen Prosphoren nicht aus reinem Weizenmehl gefertigt wurden, der nicht weiß, mit welchen Worten er dienen muß, dessen Geist sich durch übermäßigen Weingenuß verdunkelt hat, und der es dennoch wagt, die heilige Liturgie zu singen, sich nicht nur der Todsünde des Sakrilegs schuldig macht, sondern daß in Wahrheit sich das Geheimnis der Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut unseres Herren und Gottes Jesu Christi nicht vollzieht.

2. Die rechte Weise für jeden am heiligen Altar Dienenden, sich auf die Zelebration der göttlichen Liturgie und den Empfang des heiligen Altarsakramentes vorzubereiten.

Nur vom rechtmäßigen Priester, nicht aber von einem Laien, noch von einem Gläubigen, der die niederen Weihen empfangen hat, auch nicht vom Diakon, kann die Göttliche Liturgie dargebracht und vollzogen werden, denn auch die niederen Weihgrade haben nicht die Fülle des Priestertums, und jeder, der versucht, ohne dasselbe die göttliche Liturgie zu zelebrieren, begeht die Sünde der Gotteslästerung.

Jeder rechtmäßig geweihte Priester und Diakon soll sich in folgender Weise auf sein Dienen vorbereiten:

Grundsätzlich hat er sich vor allen Dingen zu bewahren, die ihn am würdigen Vollzug der göttlichen Liturgie und am würdigen Empfang des heiligen Altarsakramentes hindern können.

Die wichtigsten Hinderungsgründe sind: Wenn sich Priester oder Diakon unter einem Bannspruch, einem Interdikt, der Exkommunikation oder einem Verbot durch den Bischof befinden, aber auch, wenn sie in einer Todsünde gefangen sind.

Ist jemand in solcher Not, so darf er die göttliche Liturgie solange nicht zelebrieren, bis daß ihm derjenige, der ihn gebunden hat, und der allein die Macht des Lösens und des Vergebens hat, die vollständige Absolution erteilt hat. Wer ohne die Absolution es wagt, die göttliche Liturgie zu zelebrieren, der macht sich der Gotteslästerung schuldig und kehrt von solchem Dienen mit einer neuen, schweren Sündenlast zurück, denn er ist schuldig geworden am Leib und Blut des Herren, und er hat teil am Gottesmord jener, die den Herren töteten, und er hat sich selbst zum Gericht und zur Verdammnis an den allreinen Geheimnissen teilgenommen.

So geschieht es auch dem Laien, der unter einem Verbot durch den Bischof oder Priester, seinem Beichtvater, steht, wenn er, noch in einer Leidenschaft gefangen, dieses Verbot nicht achtend, zu einem anderen Beichtvater geht, ohne hierfür die Erlaubnis zu haben, und danach an den allreinen Geheimnissen des Leibes und des Blutes teilnimmt. Auch dieser empfängt hierfür Leiden und wird als Gottesmörder verurteilt.

Wenn sein Gewissen ihn einer Todsünde anklagt, so darf er die göttliche Liturgie nicht zelebrieren, bis daß er sich von seiner Sünde, welche ihn gefangen hält, durch aufrichtige und herzlichste Zerknirschung und durch das Bekennen vor seinem Beichtvater reinigt und den festen Vorsatz hat, in solche Sünde nie wieder zu fallen.

Jeder, der trotz seiner Einsicht in eine Todsünde die göttliche Liturgie feiert, ohne sich vorher durch das Bekennen und die Buße gereinigt zu haben, der fügt seiner Todsünde eine neue, schwerste Todsünde hinzu, und die göttlichen Sakramente empfängt er sich zum Gericht und zur Verdammnis, denn er hat unwürdig an diesen teilgenommen.

Falls er während der Zelebration der göttlichen Liturgie innewird, sich noch in einer Todsünde zu befinden, so soll er mit großem Schmerz und Klagen, mit ergriffenem und zerknirschtem Herzen den unumstößlichen Vorsatz hegen, so schnell als möglich seine Sünde zu bekennen, Genugtuung zu leisten und sich seiner Sünde wegen zu demütigen.

Am würdigen Dienen und Empfangen des allreinen Altarsakramentes hindern vor allem folgende Umstände: Wenn Priester oder Diakon jemanden herabgewürdigt, gekränkt oder ungerecht behandelt haben und wissen, daß jener Zorn gegen sie empfindet oder Kummer trägt, aber auch, wenn Priester oder Diakon durch einen anderen ungerecht behandelt oder gekränkt wurden, und dessenthalben nun diesem gegenüber Zorn oder Gram empfinden. In beiden Fällen darf nicht zelebriert werden. Auf des Herren Geheiß soll sich ein jeder zuerst mit seinem Bruder versöhnen. Danach darf er die göttliche Liturgie feiern.

Sollte es sein, daß der Gekränkte weit entfernt lebt, aber die Notwendigkeit der Zelebration besteht, so darf er in dieser Notlage die göttliche Liturgie zelebrieren, sofern er den guten Vorsatz hat, sobald er den anderen treffen könnte, sich mit ihm zu versöhnen. In seinem Herzen aber soll er mit aller Kraft Mitleid empfinden.

Am würdigen Dienen und Empfangen des allreinen Altarsakramentes hindern auch übermäßiges Essen und Trinken am Vorabend. Daher ist es geboten, sich von Speise und Trank schon vom Abend an zu enthalten. Falls dieses nicht möglich, möge man nur die kleinste Menge zu sich nehmen. Von Mitternacht an ist vollkommene Enthaltsamkeit vorgeschrieben. Wer nach Mitternacht auch nur die kleinste Menge Speise oder Trinken zu sich nimmt, der darf auf keinen Fall die göttliche Liturgie zelebrieren, denn Mitternacht ist der natürliche Beginn des neuen Tages.

Jeder verheiratete Priester oder Diakon soll sich mehrere Tage vor der Zelebration der göttlichen Liturgie des Zusammenkommens mit seiner Frau enthalten, so auch am Tage der Zelebration selbst. Wer dieser Ordnung nicht entspricht und dennoch zelebriert, der nimmt eine schwere Sünde auf sich.

Dieser Hinderungsgrund gilt nicht allein für den Priester, sondern für jeden Christen, der würdig kommunizieren möchte. Jeder soll sich enthalten. Befindet er sich aber in Todesgefahr, so möge er sofort gläubig das heilige Altarsakrament empfangen.

Es gibt noch andere Hinderungsgründe zum würdigen Empfangen des heiligen Altarsakramentes und zur Zelebration. Sind sie auch weniger schwerwiegend, denn die vorher genannten, so soll doch jeder bemüht sein, diese zu überwinden und sich vor ihnen zu bewahren. Dieses gilt für Priester und für Laien:

Erstens: Zu vermeiden ist jede Zerstreuung der Gedanken. Vielmehr sollen sie konzentriert werden, um im Gebet und eifrigem Nachsinnen die Leiden des Herren bedenken zu können.

Zweitens: Zu vermeiden ist jede innere Verwirrung, besonders die Schwermut. Wer diese von sich weist, der eilt der Hoffnung auf Gottes Gnade entgegen, die er durch den Empfang des heiligen Altarsakramentes zu empfangen trachtet.

Drittens: Zu vermeiden ist jede Verzagtheit und Trägheit. Durch Wachsamkeit, Nüchternheit und Wachen, oft auch durch weniger Schlaf, sollen diese Gefahren ferngehalten werden.

Viertens: Jede Art der Verwirrung und alles körperliche Begehren soll überwunden werden. Und wenn auch gänzlich ohne eigenes Hinzutun der Leib sich im Schlaf befleckt, so dürfen Priester und Diakon nur im Notfall es wagen, die göttliche Liturgie zu zelebrieren.

Sollte er jedoch selbst für diese Hinderungsgründe den Anlaß gegeben haben, sei es durch Gespräche oder arge Gedanken am Vorabend, sei es durch Essen und Trinken oder zu vielen Schlaf, so darf er unter keinen Umständen zelebrieren, bis daß er seinem Beichtvater gebeichtet, und von diesem entsprechende Auflagen und die Absolution erhalten hat.

Jede Unzulänglichkeit kann durch inständiges Gebet und durch Tränen, durch herzliches Bedauern und durch Zerknirschung sowohl vor, als auch während der Zelebration überwunden werden.

Allen voran muß sich der auf die Zelebration vorbereitende Priester von den hier aufgeführten Hinderungsgründen fernhalten.

Sodann muß er Kummer und Trauer empfinden ob aller Sünden, auch der läßlichen, also der geringen und alltäglichen.

Wenn ihn sein Gewissen auch nur der kleinsten Verfehlung anklagt, so soll er diese vor seinem Beichtvater beichten und von ihm die Absolution erhalten.

Zusammenfassend bedeutet dieses: Der Priester muß sich darum mühen, alles zu erhalten, was notwendig ist, ein reines Gewissen vor jeglicher Sünde zu haben.

Sein Herz möge er reinigen von jeglicher irdischen Liebe, von aller Begierde und körperlichen Leidenschaft, und beherrschen soll er die Sehnsucht des Verstandes auch nach den nicht verbotenen Dingen.

Er soll den guten Vorsatz haben, ehrwürdig und in Gerechtigkeit dem Herren an allen Tagen seines Lebens zu dienen, und dieses Vorhaben soll er zur rechten Zeit durch gute Taten kundtun.

Sein Hungern und Dürsten nach der göttlichen Speise und dem göttlichen Trank soll er zwiefach in seiner Seele und in seinem Herzen durch eindringendes Nachsinnen wachhalten:

Zuerst: Welche Größe birgt dieses göttliche Geheimnis! Wahrhaftig ist in ihm der Herrscher und Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren, Christus, der Gott und Mensch, unsichtbar unter den Gestalten von Brot und Wein zugegen, der sich zur Nahrung den Gläubigen dargeboten hat und wahrhaftig gespendet wird. Dieses geschieht zu unserem Nutzen und zur Einigung mit dem von ihm ausgehenden, denn wer würdig dient und das heilige Altarsakrament empfängt, der erfährt nicht nur die Vergebung seiner Sünden, sondern wird auch der Heiligung und überreicher Gnade gewürdigt, denn er empfängt Christus, die unerschöpfliche Quelle aller Heiligung und Gnade.

Sodann: Jeder, der um seiner Niedrigkeit, Armut und Hilfsbedürftigkeit willen zu diesem Schatz eilt, der empfängt wahrhaftig im Überfluß den Reichtum der göttlichen Gaben und die Tilgung seiner geistigen Armut.

Hinzu kommt, daß jeder, Priester, Diakon oder gläubiger Laie, mit unwandelbarem Glauben an die Teilhabe am allreinen und lebenspendenden Leib und Blut Christi hinzutreten muß. Dieses muß in seiner Seele leben und ist notwendig, um würdig zu kommunizieren.

Priester und Diakon müssen, wenn sie sich auf die Zelebration der göttlichen Liturgie vorbereiten, besonders nachfolgende Dinge bedenken: Sie wollen ihren Opferdienst zu Ehren des in der heiligen Dreifaltigkeit gepriesenen Gottes feiern, wie auch zur Ehre aller Heiligen, die in den himmlischen Gefilden jubeln, zum eigenen Nutzen und zur Vergebung eigener und aller Gottesfürchtigen Sünden, sowohl derer, die noch hier auf Erden wandeln, als auch aller, die würdig im Glauben schon entschlafen sind, für alle einsam lebenden oder schon entschlafenen Brüder und Schwestern, die um Fürbitte gebeten haben. Sie sollen auch um den Wohlbestand der heiligen, katholischen und apostolischen Kirche beten, die göttliche Liturgie nach der Ordnung des Herren und dem Ritus der heiligen orthodoxen Kirche zelebrieren, und so das heiligende Sakrament und das Gott wohlgefällige Opfer, das die Sünden hinwegnimmt, vollziehen, in welcher der Heilige Geist aus seinem Munde mit den göttlichen Worten: Und mache dieses Brot zum kostbaren Leib Deines Christus; Was aber in diesem Kelche ist, zum kostbaren Blute Deines Christus: Verwandelnd durch Deinen Heiligen Geist, die auf dem heiligen Altar vorgelegten Gaben wanrhaftig wandelt.

Fünftens: Stets muß er bedacht sein, mit größter Verehrung und tiefster Demut sich dem heiligsten Altarsakrament zu nahen, eingedenk seiner eigenen Nichtigkeit, Schlechtigkeit und Hilflosigkeit jener Größe, Barmherzigkeit und unfaßbaren Reinheit des Geheimnisses gegenüber. Solches Denken verleiht jedem Menschen große Gnade und Freude.

Sechstens: Eifrig soll er sich mühen, sein Leben in Ehrfurcht und Andacht zu lenken, und stets über die Leiden des Herren nachzusinnen, denn solches hebt das geistige Hoffen und die Liebe zum Mysterium des Abendmahles Christi. Dieses anzubeten in eifrigem und aufmerksamem Flehen ist über alle Maßen hilfreich.

Ein jeder, der sich in dieser Weise zum würdigen Vollzug der göttlichen Liturgie oder zum Empfang des heiligsten Altarsakramentes vorbereitet, soll der Kirchenordnung entsprechend am Vorabend den Hesperinos zelebrieren oder hören. Durch diesen Dienst wird er in seinen Gedanken gelehrt, gottesfürchtig und mit Rührung darüber nachzusinnen, wie unser Herr und Erlöser, Jesus Christus, am Abend des Karfreitag nach seinen die Erlösung spendenden Leiden, da er um unseretwillen am Kreuze hing, um unserer Erlösung willen starb; wie einer von den Kriegern mit der Lanze seine Seite öffnete, aus welcher Blut und Wasser alsbald heraustraten; wie danach Joseph mit Nikodemus den Leib vom Kreuze nahmen, ihn in ein reines Linnen hüllten und in ein neues Grab legten; und wie endlich Maria Magdalena mit der allreinen Mutter des Herren unter Tränen und lautem Wehklagen und großer Trauer im Herzen all dieses sahen.

Ist der Mitternachtsgottesdienst vollzogen, so soll jeder die Gebetsordnung vor dem Schlafengehen einhalten und die für sich bestimmten Kanones, den Akathistos zu Ehren der heiligen Gottesmutter, den zu Ehren des Herren Jesus Christus, oder den zu Ehren eines bestimmten Heiligen, dessen in dieser Woche gedacht wird, oder zu Ehren seines Schutzengels andächtig lesen. Dabei erlebt er wie die allreine Seele des Erlösers, die stets mit der Gottheit geeint blieb, in die Unterwelt hinabstieg und machtvoll den Fürsten der Finsternis band, dessen Herrschaft gefangen nahm und die seit Ewigkeit dort weilenden Seelen der Gerechten aus der Knechtschaft befreite, sie mit sich emporführte und in das Paradies geleitete, sogar noch vor Seiner eigenen Himmelfahrt. So möge er Ihm für all Seine Wohltaten danken, die Er durch Sein heilbringendes Leiden und Seinen lebenspendenden Tod um des Menschengeschlechtes willen wirkte. Inständig soll er darum flehen, daß Christus um Seiner Leiden willen auch die Sünden des Betenden tilge, ihn vor den ewigen Qualen bewahre und des himmlischen Reiches würdige.

Jeder soll zur allreinen Gottesgebärerin, die an den Leiden und dem Tode ihres Sohnes teilhatte, und alles mitleidend gesehen hat, inständig flehen, daß sie ihn in diesem Leben beschützen und ihm helfen möge, Gutes zu tun, und daß sie am Tage des Todes die Seele vor allen teuflischen Anschlägen bewahre durch ihren mächtigen Schutz und sie sicher in das Reich ihres Sohnes geleite, denn alles vermag die Mutter bei ihrem Sohne für jene zu wirken, die gläubig zu ihr eilen.

Während des morgendlichen Betens zum Mitternachtsgottesdienst, noch ehe es zu tagen beginnt, sollen wir andächtig daran denken, wie unser Herr, da Er den freiwilligen Leiden entgegenging, so inständig in Gethsemane betete, daß Sein Schweiß wie Blutstropfen auf die Erde fiel, wie Er dort von den Kriegern gefangen genommen und gebunden als Übeltäter zu Hannas, dem Hohenpriester, geführt wurde, und welch beschämende Erniedrigung, Bespeiung, Schläge und unsagbar Böses Er freiwillig ertrug, um uns aus den Fesseln der Sünden und aus der Knechtschaft und den Plagen des Teufels zu befreien.

Während des Morgengottesdienstes sinne jeder darüber nach, wie der Herr in größter Erniedrigung von Hannas zu Kaiphas geführt wurde, welch Verhöre, schreckliche Qualen, Backenstreiche, Bespeiung, Beschimpfungen und unbarmherzige Schläge Er von Mitternacht bis zum Morgen freiwillig um unserer Sünden wegen erduldete.

Nach dem Morgengottesdienst soll während der ersten Stunde darüber nachgedacht werden, wie der Erlöser in der ersten Stunde aus dem Hause des Kaiphas als Sünder zum Palast des Pilatus geführt wurde, unser gefesselter Wohltäter, und wie dort der Richter des Weltalls von den gesetzlosen Hohenpriestern und Ältesten verleumdet, und von den ungerechten Richtern verurteilt worden ist.

Zur bestimmten Zeit wird andächtig und mit bewegtem Herzen die dritte Stunde gelesen und mit Eifer darüber nachgedacht, wie unser Erlöser in der dritten Stunde von Pilatus verurteilt wurde, und welche unzähligen Schmähungen und Schläge er ertrug, wie unbarmherzig er an die Marmorsäule gebunden wurde und dort schreckliche Wunden empfing, um anschließend mit einer Dornenkrone gekrönt zu werden und noch viele andere, unvorstellbare Qualen erduldete, um uns von der Knechtschaft des Teufels zu erlösen.

Zu diesem gebührt es sich, auch über folgende Dinge nachzusinnen: Wie der Heilige Geist in der dritten Stunde in Gestalt feuriger Zungen auf die gemeinsam betenden Apostel herniederkam und sie erleuchtete. Während wir uns in dieses Geschehen vertiefen, sollen wir Gott bitten, auch uns den Heiligen Geist zu senden, wie einst den heiligen Aposteln, zu unserer Erleuchtung des geistigen Verstehens und zum würdigen Vollzug des bevorstehenden göttlichen Dienstes.

Während gottesfürchtig die sechste Stunde gelesen wird, haben wir zu bedenken, wie unser Erlöser in der sechsten Stunde Sein Kreuz trug, da man Ihn zur Kreuzigung führte, wie Er mit vier Nägeln unbarmherzig und grausam an das Kreuz auf Golgatha geschlagen wurde und zwischen zwei Räubern hing, auch, wie die Krieger Seine Gewänder untereinander teilten, wie die Vorübergehenden Ihn lästerten und wie der Räuber zu Seiner Linken Ihn schmähte, aber auch, welche Finsternis über die Erde kam.

Wenn es die Zeit erfordert, wird auch die neunte Stunde mit großer Ehrfurcht gelesen, um aufmerksam folgende Dinge in den Gedanken zu bewegen: Wie unser Erlöser, der unsere Errettung wollte, am Kreuze hängend ausrief: Mich dürstet! und wie Er darauf mit Essig und Galle getränkt wurde, wie Er Seine allheilige Seele in die Hände Gottes, des Vaters, übergab, und wie die Grundfesten der Erde erbebten, die Felsen sich öffneten und die Toten sich aus den Gräbern erhoben, und wie einer der Krieger Seine Seite mit einem Speere öffnete und Blut und Wasser Seinem Körper entströmten.

Diese hier in aller Kürze erwähnten, aber auch aller anderen Leiden des Herren, die er um unserer Erlösung willen erduldete, soll jeder mit zerknirschtem Herzen und großem Eifer bedenken, und so, wenn möglich auch unter Tränen, die Ordnung der Stunden vollziehen.

Während der Typika (sofern keine göttliche Liturgie gefeiert wird), soll von ganzem Herzen dem Erlöser gedankt werden, der so grausame Leiden auf sich nahm und alles freiwillig für uns ertrug, um uns aus der Knechtschaft des Teufels zu befreien. Wir sollen auch danken dafür, daß Er Sein allreines Blut vergessen hat, um uns vom Fluche des Gesetzes zu erlösen, daß um seines Todes willen uns das Leben geschenkt wurde, denn durch Seinen Tod hat das Menschengeschlecht, welches durch die Sünde gestorben war, das Leben wiedererlangt. Eifrig soll man mit demütigem Herzen darum bitten, daß um all Seiner Wohltaten willen, die Er dem Menschengeschlecht erwiesen hat, Er auch uns die Gnade der Sündenvergebung schenke, auf daß wir würdig Ihm das unblutige Opfer darbringen und ungerichtet am allerheiligsten Altarsakrament teilnehmen könnten.

Jeder Priester oder Diakon, aber auch jeder, der sich zur heiligen Kommunion vorbereitet, der diese hier aufgeführte Kirchenordnung, wie sie zur göttlichen Kommunion gehört, eigenwillig aus Trägheit oder Unachtsamkeit ganz oder nur teilweise ausläßt, der nimmt eine Todsünde auf sich.

Falls ein Priester anderen in deren Not geistlich helfen muß, sei es, daß er bei Kranken oder Gesunden die Beichte hören, oder einem Kranken die heilige Taufe oder die Kommunion spenden soll, über dieses aber die Zeit naht, die göttliche Liturgie zu zelebrieren, ohne daß er diese Ordnung hat einhalten können, so sündigt er nicht, allein, er soll nach der Zelebration das Versäumte nachholen. Nur die Gebete vor der Kommunion soll er unbedingt vor der göttlichen Liturgie sprechen.

Wer die heilige Kommunion würdig empfangen will, muß die gottesdienstlichen Gesänge und die Gebetsordnung zur heiligen Kommunion aus ganzer Seele erfüllen und sich um das Nachsinnen über die Leiden des Herren mühen. Ist jemand der Schrift unkundig, so soll er sich durch den Priester, den Diakon oder einen anderen Kleriker hierin unterweisen lassen, auf daß die Menschen sich von noch größerer Liebe zum Herren erfassen lassen. Jeder, der die Schrift kennt, aber der Kirchenordnung gegenüber nachlässig ist, und dennoch, weil er dem Eigendünkel verfallen und sich groß wähnt, ohne Zerknirschung des Herzens es wagt, sich diesem furchtbaren Mysterium zu nahen, der soll davon Abstand nehmen. Der Priester soll beide, Männer und Frauen gleichermaßen, eingehend befragen, und sie solange vom Empfang der heiligen Kommunion ausschließen, bis daß sie sich bessern und mit Aufmerksamkeit das Notwendige erfüllen, denn er ist der geistliche Vater. Schrecklich wird es sein, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen, wenn man sich zum Gericht und zur Verdammnis den Leib und das Blut unseres Herren Jesus Christus ißt und trinkt.

Priester und Diakon sollen an Seele und Leib rein sein zur Zelebration der göttlichen Liturgie. Gleich wie der Leib rein sein soll, so gebührt es sich auch, saubere und einwandfreie Kleidung zu tragen. Sollte es der Priester wagen, in unordentlicher, befleckter, gar zerrissener Kleidung zu zelebrieren, so begeht er eine Todsünde, denn er erniedrigt Christus, der im allerheiligsten Altarsakrament wahrhaftig zugegen ist und lebt. Deshalb soll jeder am heiligen Altar dienende Priester und Diakon darum bemüht sein, daß alle heiligen liturgischen Gewänder wenn auch schlicht, so doch ehrwürdig und rein sind. Sein Haar soll gepflegt, sein Gesicht und seine Lippen gewaschen, und seine Hände gepflegt sein. All dieses allein um der Ehre des göttlichen Sakramentes willen, auch, damit die Gläubigen, wenn sie auf den Priester schauen oder seine Hand küssen, nicht durch irgend etwas beleidigt würden.

Gut ist es für jeden, der die heilige Kommunion würdig empfangen möchte, schon am Vorabend seine Zähne zu putzen und seinen Mund zu waschen, daß auch nicht das geringste in seinen Mund gelange (wenn er sich am Morgen erneut wäscht) und so ein Hinderungsgrund zur Zelebration und zur Kommunion entstünde. Jeder, der am Morgen sein Gesicht und die Lippen wäscht, ohne daß er etwas vom Wasser verschluckt, der möge getrost zelebrieren.

 

3. Über die rechte Zeit zur Zelebration

Nach alter kirchlicher Tradition ist die dritte Stunde die rechte Zeit, die göttliche Liturgie zu beginnen, doch kann sie auch früher, aber auch später begonnen werden, falls hierfür zwingende Gründe vorliegen, nie aber vor Sonnenaufgang oder nach der Mittagsstunde. Jeder, der vor Sonnenaufgang oder nach der Mittagsstunde die Zelebration beginnt, versündigt sich. An einigen, von der Kirche bestimmten Tagen soll die göttliche Liturgie jedoch erst nach der Mittagsstunde beginnen, besonders dann, wenn sie in Verbindung mit dem Hesperinos gefeiert wird. Dieses ist der Fall zur Liturgie praesanctificatorum in der Großen Fastenzeit, am Karsonnabend und an den Vorabenden der Hochfeste Christi Geburt, Christi Taufe und zu Pfingsten.

4. Voraussetzungen, welche der Priester vor und während der Zelebration zu beachten hat

Ist der Stoff des Antiminsion zerschlissen, weist er Löcher auf, oder ist er so nachgedunkelt, daß die Schrift nicht mehr lesbar ist, so darf auf solchem nicht mehr zelebriert werden. Der Priester, der es dennoch tut, gleicht einem Menschen, der die göttlichen Sakramente herabzuwürdigen sucht, und begeht eine Todsünde. Daher unterliegt er bei solchen Tun der Bestrafung durch den Bischof, das bedeutet, dem Interdikt oder der Exkommunikation.

Der heilige Altartisch muß mit einer unteren Altardecke ( Katasarka ) und einer oberen Altardecke (Endytion) bekleidet sein. Beide Decken umhüllen den Altartisch bis auf den Boden. Auf dem Altartisch liegt ein Altartuch (Iliton) aus dünnem, aber festem Material. In dieses wird das Antiminsion gehüllt. Es darf auch aus Seide sein und muß mindesten der Größe des Antiminsion entsprechen.

Beide Decken und das Tuch müssen stets sauber und gut erhalten sein. Zerschlissene und durchlöcherte Stoffe dürfen nicht genutzt werden. Sind sie mit den Jahren unbrauchbar geworden, so sollen sie unter Beachtung der vorgeschriebenen Ordnung und mit den entsprechenden Gebeten ersetzt werden. In der ganzen Kirche und im heiligen Altarraum, wie auch auf dem heiligen Altartisch,muß alles sauber, in gutem Zustand, würdig, gereinigt und ehrbar sein, auf daß die göttlichen Sakramente nicht durch Unachtsamkeit herabgewürdigt würden. Hierauf hat der Priester zu achten.

Sind Kirche und Altar geweiht, aber durch Ereignisse während eines Aufruhrs, durch menschliches Blutvergießen, durch Waffengewalt, durch Einwirkung der Faust oder sonst eine Gewalteinwirkung, wie auch durch irgendwelche körperliche Unreinheit auf dem Fußboden, tritt eine Entweihung ein, so darf der Priester keinesfalls mehr in dieser zelebrieren, bis daß (mit bischöflicher Genehmigung) die vorgeschriebene Reinigung stattgefunden hat. Wer anders handelt, der begeht eine Todsünde und unterliegt der bischöflichen Bestrafung.

Tritt solches Unglück während der Zelebration, jedoch noch vor dem großen Einzug ein, so muß der Priester die Zelebration abbrechen. Wein und Brot soll er als gesegnete Gaben konsumieren, nicht aber, als seien diese schon Leib und Blut des Herren, denn die Wandlung hat noch nicht stattgefunden. Danach legt der Priester die liturgischen Gewänder ab und verläßt die Kirche und den unvollendeten Gottesdienst. Sollte derartiges erst nach dem großen Einzug geschehen, so muß der Priester die Zelebration fortsetzen und die göttliche Liturgie beenden. Nach dieser Liturgie aber darf er solange nicht mehr in dieser Kirche zelebrieren, bis sie mit bischöflichem Segen durch die vorgeschriebene Ordnung und die notwendigen Gebete wieder gereinigt und geweiht worden ist.

Falls die Kirche durch eindringende Heiden, durch ketzerische oder schismatische Gewaltanwendung entweiht wurde, oder falls ein offenkundiger Ketzer dortselbst bestattet worden ist, darf der Priester auf keinen Fall in diesem Raum die göttliche Liturgie feiern, solange sie nicht durch besonderen bischöflichen Auftrag wieder gereinigt und geweiht worden ist. Wer ohne bischöflichen Segen es dennoch wagt, in solchem Raum zu zelebrieren, der begeht eine Todsünde und unterliegt dem bischöflichen Gericht.

5. Zur Zelebration der göttlichen Liturgie benötigte geweihte Gefäße

Zur Zelebration der göttlichen Liturgie werden folgende geweihte Gefäße benötigt: - Kelch, Diskos, Asteriskos und der Löffel. Zu diesen liturgischen Gefäßen gehören drei Velen. Mit den beiden kleineren werden Kelch und Diskos, mit dem größeren beides gemeinsam bedeckt. Die Velen sollen aus würdigem Stoff gefertigt sein, stets sauber und gut erhalten.

Diese vier Gefäße sollen aus Gold oder Silber sein. Wenn sich dieses nicht ermöglichen läßt, so dürfen sie aus Zinn gefertigt sein, nicht aber aus Kupfer, Eisen oder gar Holz. Wer mit solchen Gefäßen zelebriert, der begeht eine Sünde und unterliegt der bischöflichen Bestrafung.

Zur Zelebration gehört das Liturgikon. Auswendig sollen keine Gebete gesprochen werden. Jeder Priester, der sich allein auf sein Gedächtnis verläßt, versündigt sich schwer, denn es können sich Unachtsamkeiten, manches Vergessen, und viele nicht vorherzusehende Dinge einstellen, derentwillen sich der Zelebrant dann nicht mehr besinnen kann, was nun getan oder gesagt werden muß. Somit brächte er das Volk in Verlegenheit, denn durch sein Vergessen führte er eine offenkundige Schande herbei.

Vier oder drei Kerzen sollen brennen. Während der Zelebration der göttlichen Liturgie steht eine Kerze auf dem heiligen Altartisch, eine andere auf der Prothesis. Vor den Ikonen werden zwei Kerzen entzündet und eine weitere Kerze wird zum Vorantragen gebraucht. Bei großer Armut oder Not reichen zwei oder auch nur eine Kerze. Wer aber ganz ohne Kerzen zelebriert, der versündigt sich schwer.

Nur ein Mann darf Meßdiener sein. Wenn sich der Priester im Altarraum, besonders während der göttlichen Liturgie, allein behelfen muß, so entwürdigt er damit das heilige und göttliche Sakrament, ja auch Christus, der in diesem Sakrament zugegen ist, und Seine Braut, die Kirche, deren Bild er in diesem Augenblick verkörpert. Mißt er diesem keine Bedeutung bei, so begeht er eine Todsünde.

Während der Zelebration der göttlichen Liturgie soll der Priester bescheiden, still, vorbildlich und andächtig sein. Mit seinen geistigen Augen schaut er einzig auf seinen Gebieter, vor welchem er steht, und dessen Bild er selbst trägt.

Alle Gebete müssen mit größter Andacht, Gottesfurcht und letzter Aufmerksamkeit gesprochen werden, mit Eifer, vollständig, und ohne jede Auslassung, denn es ist offenkundig, daß Gott selbst diese Gebete gleich kostbaren Perlen von den Lippen des Priesters annimmt.

Zelebrieren möge der Priester mit Furcht und Zittern, seine Augen seien in Demut gehalten, und andächtig werden die Arme emporgehoben. Durch all sein Tun, sein gottesfürchtiges Stehen und durch seine ganze äußere Erscheinung kündet er seinen inneren Glauben, um so überzeugend darzustellen, daß der heilige Altartisch der Thron des himmlischen Königs ist, des Richters aller Lebenden und Toten. Wahrhaftig thront er auf diesem, und unsichtbar umstehen ihn in großer Furcht die unzähligen Scharen der Engel.

6. Über die Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren

Die Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren Jesus Christus ist das Brot, welches allein aus reinem Weizenmehl, mit klarem, natürlichem Wasser vermengt und gut ausgebacken sein muß. Es ist gesäuert, darf nicht übersalzen, und muß stets frisch und sauber sein. Dieses Brot hat einen eigenen Geschmack und muß angenehm und geeignet zum Verzehr sein. Ungesäuertes Brot, auch wenn es aus reinem Weizenmehl gefertigt wurde, wird in der heiligen, katholischen und orthodoxen Kirche nicht verwendet und kann keinesfalls zur Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren werden. Folglich darf auch niemand mit solchem Brot zelebrieren.

Auch jedes andere gesäuerte Brot (außer dem aus Weizenmehl), aus welchem Korn es auch gebacken sein mag, kann nicht Substanz des geheimnisvollen Leibes werden. Falls ein Priester es wagt, mit dem Brot aus anderem Korn zu zelebrieren, und sei es selbst Brot aus gesäuertem Weizenmehlteig, der jedoch mit Milch, Butter oder Ei versetzt wurde, der begeht eine schwere Sünde. Dieses gilt auch für den Fall, daß das Brot schon angeschimmelt, zerfallen, hartgeworden oder gar bitter geworden ist, denn das Mysterium vollzieht sich nicht über solchen Substanzen.

7. Über die Substanz des geheimnisvollen Blutes unseres Herren

Die Substanz des geheimnisvollen Blutes unseres Herren Jesus Christus ist der Wein aus reinen Trauben, der allein aus Beeren der Weintraube gekeltert wird. Er muß einen guten Geschmack und einen angenehmen Duft aufweisen, gänzlich rein sein, und muß sich auch gut trinken lassen. Mit keiner anderen Flüssigkeit darf er vermengt werden (mit Ausnahme jener geringen Wassermenge die während der Proskomidie hinzugefügt wird und derjenigen, die nach der Gottesdienstordnung die 'Wärme des Glaubens' genannt wird).

Keinerlei Saft von den verschiedenen Früchten und Beeren (Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Schlehdorn-, Himbeer oder ein anderer Saft) kann und darf als Weinersatz genommen werden.

Falls ein Priester es wagt, mit einer anderen Substanz, denn allein mit reinem Traubenwein (sei es nun mit Saft oder solchem Wein, der durch Säuerung schon in Essig übergegangen ist, oder mit einer anderen Flüssigkeit) zu zelebrieren, so vollzieht sich mit dieser Substanz kein Mysterium, er aber begeht eine Todsünde und unterliegt dem Ausschluß.

Wenn der Priester es unterläßt, während der Proskomidie zu den Worten: Und alsbald kamen Blut und Wasser heraus - etwas Wasser in den Kelch zu fügen, wie auch nach der Wandlung zur bestimmten Zeit, wenn er die Partikel mit der Aufschrift IC in den heiligen Kelch taucht, etwas vom warmen Wasser hinzuzutun, (auch wenn er hierfür kaltes Wasser nimmt) so versündigt er sich schwer, denn er mißachtet die Tradition der heiligen Kirche.

Das Hinzufügen dieser geringen Wassermengen in den heiligen Kelch während der Proskomidie und nach der Wandlung muß mit großer Sorgfalt geschehen, auf daß sich der Geschmack des Weines nicht in den des Wassers ändert, denn ändert sich der Geschmack des Weines in den des Wassers, so wird das Mysterium über dieser Substanz nicht vollzogen, und der Zelebrant begeht eine schwere Sünde.

8. Was während der göttlichen Liturgie mit der Substanz des geheimnisvollen Leibes geschehen kann, und wie sich der Priester in solchen Fällen verhalten muß

Mit dem Brot, der Substanz des geheimnisvollen Leibes unseres Herren Jesus Christus, kann folgendes geschehen:

Falls der zelebrierende Priester noch vor der heiligen Wandlung erkennt, daß das auf dem Diskos liegende, zur Wandlung bereitete Brot verdorben, oder aus anderem Getreide (denn aus Weizen), oder schon verschimmelt, oder bereits zu hart geworden ist, so soll er solches fortlegen, dafür eine neue, frische Prosphore aus reinem Weizenmehl nehmen, und leise alle Gebete der Proskomidie, soweit sie sich auf die Bereitung des Lammes beziehen, beginnend mit den Worten: Zum Gedächtnis unseres Herren sprechen. Das neu bereitete Lamm wird sodann auf den Diskos gelegt, geschnitten und durchbohrt. Anschließend setzt der Priester mit der Zelebration dort wieder ein, da er sie hatte unterbrechen müssen, vollzieht die Wandlung und beendet die göttliche Liturgie.

Sollte er solches erst unmittelbar vor den göttlichen Einsetzungsworten bemerken, so beginnt er erneut mit den Worten: Mit diesen seligen Kräften ... und beendet den Gottesdienst nach der Ordnung.

In dieser Weise hat er jedesmal zu wirken, sollte sich das Lamm aus irgendeinem Grunde nach der Proskomidie, vor oder nach dem großen Einzug nicht mehr auf dem Diskos erweisen, sei es auf unerklärliche Weise geschehen, sei es, daß Mäuse es entwendeten, sei es, daß das Lamm vom Diskos gefallen ist und nicht mehr aufgefunden werden kann.

Stellt der Priester ähnliches erst nach der Konsekration fest, so verfährt er entsprechend: Er nimmt eine neue Prosphore aus Weizenmehl, spricht alle für die Bereitung des Lammes vorgeschriebenen Gebete der Proskomidie, und beginnt dann erneut mit den Worten: Mit diesen seligen Kräften..., vollzieht die heilige Wandlung und beendet nach der Ordnung die göttliche Liturgie.

In all diesen Fällen sollen Priester oder Diakon nach der Kommunion direkt, oder aber nach Beendigung der göttlichen Liturgie, wenn die restlichen Gaben auf der Prothesis konsumiert werden, auch das zuerst bereitete Lamm konsumieren, sofern dieses hat ausgetauscht werden müssen.

Falls der Priester solches Mißgeschick erst während der heiligen Kommunion bemerkt, so möge er, wie erwähnt, verfahren: Er nimmt eine neue Prosphore aus Weizenmehl, erfüllt die Ordnung der Proskomidie für die Zubereitung des Lammes, vollzieht die Wandlung allein über dem neu bereiteten Lamm, wobei er mit den Worten beginnt: In der nacht, da Er verraten ward, oder vielmehr... (über dem heiligen Kelch wird nichts mehr gesprochen, denn das Gebührende ist bereits vollzogen worden). Zu den Gebetsworten: Eingedenk also dieses ... und: Wir bringen Dir das Deine von... erhebt er allein den Diskos mit dem göttlichen Lamm . Sodann spricht er die Gebete: Dir bringen wir ... Und mache dieses Brot zum kostbaren Leib Deines Christus; Verwandelnd durch Deinen Allheiligen Geist. Danach das Gebet: Auf dass sie jenen, die daran teilnehmen ... All dieses geschieht leise, ohne jeden Ausruf. Anschließend kommuniziert der Priester unter beiderlei Gestalt und vollendet nach der Ordnung die göttliche Liturgie.

Stellt der Priester vor der Wandlung fest, daß das Brot nicht würdig ist, in den geheimnisvollen Leib Christi gewandelt zu werden, sich aber keine neue, einwandfreie Prosphore herbeischaffen läßt, so muß er die Zelebration der göttlichen Liturgie abbrechen.

Erkennt der Priester solchen Mangel erst nach vollzogener Wandlung, und es ist keine einwandfreie Prosphore als Ersatz vorhanden, so möge er die Zelebration nicht abbrechen, sondern die göttliche Liturgie vollenden.

Um all diesen Mißständen zu entgehen (in ihnen liegt stets die Gefahr einer Todsünde), hat der Priester dort, wo die Prosphoren gefertigt werden, darüber zu wachen, daß sie allein aus reinem und gutem Weizenmehl gebacken werden, und nicht aus schon muffigem oder übelriechendem Weizenmehl, aber auch nicht aus anderem, untauglichen Mehl. Für alle Fälle soll sich der Priester stets mit einer zusätzlichen Prosphore versehen.

Mit Prosphoren, die schon hart geworden oder bereits viele Tage alt sind, soll niemand zelebrieren. Noch ehe der Priester die Proskomidie beginnt, muß er sich von dem Zustand der Prosphoren überzeugen. Um dieses erkennen zu können, möge er eine Prosphore zerteilen. Hat er sich von der Güte überzeugt, soll er ohne Bedenken, mit reinem und friedlichen Gewissen die Zelebration der göttlichen Liturgie beginnen.

9. Was während der göttlichen Liturgie mit der Substanz des geheimnisvollen Blutes geschehen kann, und wie sich der Priester in solchen Fällen verhalten muß

Falls der Priester nach der Konsekration des heiligen Brotes bemerkt, daß im Kelch kein Wein, sondern allein Wasser ist, so soll er dieses in ein reines Gefäß gießen, sodann Wein, mit ein wenig Wasser vermengt, in den Kelch geben und die Worte: Einer der Krieger ... wiederholen. Danach beginnt er erneut mit den Worten:
"Also nahm Er auch den Kelch nach dem Abendmahl und sprach"..., und setzt die Zelebration fort.

Ebenso handelt der Priester, wenn er erst nach der Wandlung feststellt, daß sich im heiligen Kelch kein Wein, sondern nur Wasser befindet.

Erkennt er solches erst während der Kommunion, so gießt er das Wasser in ein reines Gefäß, füllt Wein, mit ein wenig Wasser vermengt, in den Kelch und spricht: "Einer der Krieger öffnete"..., und fährt fort mit den Worten: "Also nahm Er auch den Kelch: Trinket alle davon"... - All dieses wird leise gesprochen. Nach dem Gebet: "Eingedenk also dieses"..., erhebt er den Kelch und spricht: "Wir bringen Dir" ... und liest die Worte "Dir bringen wir diesen". Anschließend spricht er über dem heiligen Kelch die Worte: "Was aber in diesem Kelche ist, zum kostbaren Blut Deines Christus". Allein über dem Kelch werden diese heiligen Worte gesprochen. Zuletzt vollendet der Priester und spricht: "Verwandelnd dieses durch Deinen" ... Danach beendet er die Ordnung der göttlichen Liturgie.

Das in ein reines Gefäß umgefüllte Wasser wird nach Beendigung des göttlichen Dienstes, und nachdem die Reste des heiligen Altarsakramentes konsumiert wurden, zur Reinigung des Kelches in diesen getan und sodann getrunken.

Falls der Priester es versäumt hat, während der Proskomidie etwas Wasser dem Wein hinzuzufügen, sich aber noch vor der Wandlung daran erinnert, so soll er dieses mit den Worten: Einer der Krieger öffnete Seine Seite mit einem Speere, und alsbald kamen Blut und Wasser heraus, und der, welcher es sah, hat es bezeugt, und sein Zeugnis ist wahr - nachholen. Falls er sich daran erinnert, aber nachträglich kein Wasser hinzufügt, so begeht er eine Todsünde.

Erinnert er sich erst nach der Konsekration daran, so füge er außer der 'Wärme des Glaubens' kein Wasser mehr hinzu.

Deshalb müssen Priester und Diakon große Aufmerksamkeit walten lassen, wenn sie Wein in den heiligen Kelch geben, daß nicht aus Unachtsamkeit eine Todsünde entstehe. Auch sollen sie darauf achten, daß der Wein nicht gegoren, nicht verschimmelt, nicht zu alt, und auch nicht durch irgend etwas abstoßend geworden ist. Wird erkannt, daß er sich zur würdigen Zelebration nicht mehr eignet, so darf er nicht verwendet werden. Daher müssen alle Christen stets darauf bedacht sein, daß nur das Beste für den Herren und Gott verwendet wird. So heißt es: Alle, die diesen furchterregenden Dienst gering achten, und die sich nicht um seine Herrlichkeit sorgen, werden grausam dafür büßen.

10. Besondere Fälle während der Konsekration

Wenn der zelebrierende Priester sich nicht mehr sicher ist, ob er die Einsetzungsworte des Herren über Brot und Wein, oder aber das Gebet: Herr, der Du Deinen Allheiligen Geist in der dritten Stunde Deinen Aposteln..., oder die Worte: Und mache dieses Brot..., Was aber in diesem Kelche..., Verwandelnd durch Deinen Heiligen Geist... - gesprochen hat, hierüber in Verwirrung gerät, ob sich das heilige Mysterium wahrhaftig vollzogen habe, so möge er ohne Zweifel still in seinen Gedanken folgendes sinnen:

Für den Fall, daß diese vorgelegten Gaben des Brotes und des Weines noch nicht geheiligt und gewandelt wurden, so spreche ich nun über diesen die Worte des Herren, und er beginnt: Und in der Nacht, da Er verraten ward, oder vielmehr..., und vollendet alle Gebete, deren er sich nicht mehr sicher war.

 11. Für den Fall, daß der Priester die Zelebration nicht weiterführen kann

Erkrankt der zelebrierende Priester noch vor der heiligen Wandlung so schwer, daß er keinesfalls den Gottesdienst weiterführen kann, vielleicht sogar unmittelbar danach stirbt, so muß die Feier der göttlichen Liturgie abgebrochen werden.

Falls dieses nach der heiligen Wandlung eintritt, so soll ein anderer Priester, falls er in der Kirche sein sollte, die göttliche Liturgie beenden.

Er hat unmittelbar dort den Dienst aufzunehmen, da der andere Priester hat aufhören müssen.

Sofern der erkrankte Priester nicht gestorben, sondern noch fähig ist, das heilige Altarsakrament zu empfangen, muß der andere Priester eine Partikel des Lammes nehmen, mit dem Löffel etwas vom heiligen Blut schöpfen, und beides dem erkrankten Priester spenden. Danach aber vollzieht er die göttliche Liturgie nach der Vorschrift.

Kann kein anderer Priester die Zelebration der göttlichen Liturgie beenden und die heiligen Gaben konsumieren, so muß einer der frömmsten und würdigsten Männer aus der Gemeinde daß große Velum nehmen, und mit diesem das Allerheiligste vorsichtig und vollkommen zudecken, wobei er darauf zu achten hat, dieses oder auch nur die heiligen Gefäße nicht mit der bloßen Hand zu berühren. Das Allerheiligste muß so abgedeckt sein, daß nichts auf den Diskos oder in den Kelch geraten kann, bis daß ein anderer Priester gerufen werden kann. Trifft dieser ein, so soll er die göttliche Liturgie beenden, sei es, daß dieses an einem anderen Tage, oder aber an einem anderen Orte am gleichen Tage geschieht. Er beginnt jeweils mit der Proskomidie, bereitet ein neues Lamm, welches nach aller Ordnung geheiligt und gewandelt wird, da dieser Priester während der vorangegangenen Liturgie feier nicht zugegen war. Nachdem das neue Lamm zerteilt, gespendet und konsumiert wurde, konsumieren Priester oder Diakon anschließend sowohl das Lamm als auch das Blut aus der vorangegangenen, aber nicht vollendeten göttlichen Liturgie. Es ist auch erlaubt, beide Sakramentsubstanzen nach Beendigung der neuen Liturgie gemeinsam zu konsumieren.

Sofern dieser Fall noch vor der Wandlung eintritt, muß der andere Priester (sollte es dem erkrankten Priester möglich sein, so auch er) nach vollzogener Liturgie, und nachdem die restlichen Gaben auf der Prothesis vollkommen konsumiert wurden, das verbliebene Brot und den Wein konsumieren, nicht, als seien es Leib und Blut Christi, sondern als gesegnetes Brot und gesegneter Wein.

Hat der Priester die Zelebration der göttlichen Liturgie begonnen und wird, sei es während der Proskomidie oder aber noch vor dem Großen Einzug, zu einem Menschen gerufen, der in Todesgefahr die Taufe oder das heilige Abendmahl empfangen möchte, und dieser Mensch befindet sich in nicht allzu großer Entfernung von der Kirche, so soll er die Zelebration unterbrechen, sich schnell zum Sterbenden begeben, und ihn in der Todesstunde der Hoffnung auf die Erlösung teilhaftig werden lassen. Danach aber kehrt der Priester zurück, den göttlichen Dienst zu vollenden. Für die Zeit seiner Abwesenheit möge er anordnen, aus dem Buch der heiligen Apostel, aus dem Psalter oder verschiedene Kanones zu lesen. Auch ist es erlaubt, andere zur Erlösung nützliche Texte für die Gläubigen in der Kirche vortragen zu lassen.

Sollte sich der Priester aus unabwendbaren Gründen beim Kranken länger aufhalten müssen, und sich deshalb wesentlich zur Fortsetzung der Zelebration verspäten, die erst bis zum Abschluß der Proskomidie geführt werden konnte, so muß er diese Liturgiefeier abbrechen, um am nächsten Tag die Meßfeier erneut zu beginnen. Nach Abschluß dieser göttlichen Liturgie konsumiert er die am Vortage bereiteten, aber noch nicht geheiligten Substanzen, wie es oben beschrieben wurde. Wird der Priester erst nach dem Großen Einzug, oder erst nach der heiligen Wandlung gerufen, so darf er den Vollzug der göttlichen Liturgie nicht unterbrechen. Während er diese vollendet, legt er für den Kranken Fürbitte ein und vertraut auf Gottes Willen.

Für den Fall, daß durch lange Abwesenheit des Priesters die vorgelegten Gaben, seien sie geheiligt oder auch noch nicht geheiligt, vergehen, das heißt, sollte das Brot verschimmeln oder der Wein in Gärung übergehen, so daß beides nicht mehr genossen werden kann, muß der Priester diese Substanzen nehmen und in lebendes, fließendes Wasser schütten.

Jeder Priester, der die göttliche Liturgie zelebriert und nicht an der heiligen Kommunion teilnimmt (mit Ausnahme des oben geschilderten Umstandes), der begeht eine schwere Todsünde und unterliegt dem Ausschluß.

Gerät eine Fliege vor der Wandlung in den Wein im Kelch, so nehme man sie heraus, wickle sie in Papier und verbrenne sie.

Wenn eine Spinne oder ein anderes giftiges Insekt noch vor der Wandlung in den Kelch gerät, so muß der Wein in ein anderes würdiges Gefäß umgegossen werden. In den heiligen Kelch füllt der Priester erneut Wein, mit etwas Wasser vermengt, und spricht dazu die Worte: Einer der Krieger öffnete ... und vollzieht die göttliche Liturgie nach der Ordnung. Nach dem Gottesdienst wird der umgefüllte Wein in lebendes, fließendes Wasser geschüttet.

Sollte solches erst nach der heiligen Wandlung geschehen, und der Priester vermag aus Furcht oder Ekel dieses nicht mit dem heiligen Blute zu schlucken, so wird das Insekt, unter Beachtung größter Vorsicht, daß nichts mit dem heiligen Blute berührt werde, aus dem Kelche herausgenommen. Über einem zweiten Kelch oder einem anderen würdigen Gefäß wird sodann das Insekt dreimal mit Wein gründlich abgespült. Dieser Wein wird aufbewahrt. Das Insekt wird in Papier oder in reinen Stoff gehüllt und nach der Liturgie in der Verpackung auf einem Ziegelstein (oder sonst einem sauberen Stein) verbrannt. Die Asche vergräbt man unter dem heiligen Altartisch, oder man schüttet sie am Orte der üblichen Handwaschung aus. Der Wein, mit welchem das Insekt abgespült wurde, soll in lebendes, fließendes Wasser gegossen werden. Sollte es in erreichbarer Nähe keinen Fluß geben, so muß dieser Wein unter dem heiligen Altartisch in eine kleine Grube, die mit den Füßen nicht erreichbar sein soll, gegossen werden. Anschließend wird die kleine Grube wieder zugeschüttet.

Gefriert im Winter der Wein im heiligen Kelch, so müssen Priester oder Diakon die Velen erwärmen, um damit den Kelch einzuhüllen, auf daß der Wein wieder auftaue. Man kann auch den Kelch in heißes Weihwasser tauchen. Dabei ist darauf zu achten, daß kein Tropfen des Wassers in den Kelch gerät.

Verschüttet der Priester aus Unachtsamkeit etwas vom göttlichen Blut, so begeht er eine Todsünde. Fällt dieses auf die Tischplatte (und ist es dem Priester möglich, sich zu bücken und es zu berühren), so soll er es mit der Zunge aufnehmen, ist dieses nicht möglich, so nehme er es gründlich mit einem Schwamme auf (gleiches gilt auch für den Fall, daß etwas auf den Fußboden fällt). Anschließend muß die Platte gehobelt werden, um danach die Hobelspäne auf einem Ziegelstein oder einem anderen sauberen Steine zu verbrennen. Die Asche wird unter den heiligen Altartisch vergraben.

Gerät etwas vom heiligen Blut auf die nackte Erde, so muß diese ausgehoben, verbrannt und danach unter dem heiligen Altartisch vergraben werden.

Wird etwas vom göttlichen Blut auf einen Stein verschüttet, so muß, soweit möglich, dieses mit der Zunge aufgenommen, oder aber mit einem Schwamm sehr sorgfältig aufgesogen werden. Den Stein wäscht man anschließend mit reinem Wasser ab, welches mit dem Schwamm danach unter dem heiligen Altartisch ausgepresst wird.

Wird etwas vom göttlichen Blut auf die obere Altardecke (Endytion) verschüttet, oder auf das Antiminsion, so soll der Priester zuerst versuchen, nach Möglichkeit dieses mit den Lippen aufzunehmen, sodann reibt man den Stoff mit dem kleinen Schwämmchen, welches zum Antiminsion gehört, trocken. Nach der göttlichen Liturgie wird die obere Altardecke abgenommen. Die Stelle, über welcher das göttlichen Blut vergossen wurde, wäscht der Priester mit reinem Wasser aus, wobei er dieses im heiligen Kelch oder in einer Trinkschale auffängt. Dreimal soll die getränkte Stoffstelle ausgespült werden. Das verwendete Wasser wird sodann in lebendes, fließendes Wasser getan, oder aber in einer kleinen Grube unter dem heiligen Altartisch vergraben. Das Altartuch wird getrocknet und wieder auf den Altartisch gelegt.

Fällt etwas vom heiligen Blut auf die Velen oder die liturgischen Gewänder, so wird es ebenfalls zu erst mit den Lippen aufgenommen. Danach reibt man den Stoff mit dem Schwamm trocken. Nach dem Gottesdienst wird der Stoff sehr gründlich dreimal mit reinem Wasser ausgespült. Dieses Wasser wird in einem würdigen Gefäß aufgefangen und anschließend in einer Grube unter dem heiligen Altartisch vergraben.

Gelangt etwas vom göttlichen Blut auf ein auf dem Boden ausgebreitetes Tuch oder auf einen Teppich, so muß es zuerst mit einem Schwamm aufgenommen und in einen Kelch getan werden. Hierzu verwendet man jenen Schwamm, mit welchem der heilige Kelch getrocknet wird. Danach wird der Ort gut ausgewaschen. Das hierfür verwendete Wasser wird in dem für Antidoron bestimmten Gefäß aufgefangen. Abschließend schneidet man den noch feuchten Stoff heraus und verbrennt ihn auf einem Steine. Asche und Wasser werden in der Erde unter dem heiligen Altartisch vergraben.

Für den Fall, daß nach der heiligen Wandlung fast das ganze heilige Blut aus dem Kelch vergossen wird, also daß nur ein kleiner Rest im Kelche bleibt, soll der Priester mit diesem Rest den Gläubigen die Kommunion austeilen und die göttliche Liturgie vollenden. Das Aufnehmen, Ausspülen und Reinigen geschieht danach in der angegebenen Weise.

Falls nichts mehr im Kelche zurückbleibt, gießt der Priester erneut Wein und etwas Wasser in denselben, und wiederholt die Worte der Proskomidie: ...Und alsbald kamen Blut und Wasser... Danach wird die Konsekration vollzogen. Hierbei beginnt der Priester mit den Worten: Also nahm Er auch... und: Trinket alle davon, das ist mein ...: und schließt das Gebet an: Eingedenk also dieses: Wir bringen Dir das Deine von dem Deinen dar... Hierbei erhebt er nur den Kelch. Danach folgt: Dir bringen wir... und: Herr, der Du Deinen heiligen Aposteln..., mit den dazugehörenden Versen. Zur Wandlung wird allein über dem heiligen Kelch gesprochen: Was aber in diesem Kelche ist...: Verwandelnd dieses durch Deinen Heiligen Geist..., und anschließend das Gebet: Auf dass sie ... Ist all dieses vollzogen, so kommuniziert der Priester. Diese erneuten Gebete werden leise gesprochen, während in der Kirche entsprechende Verse gesungen werden, bis der Priester das Notwendige vollbringt, auch, damit die Gläubigen ob der Verzögerung nicht traurig würden.

Große Achtsamkeit ist notwendig, und tadeln muß sich jeder, wenn so Schreckliches aus Unachtsamkeit geschieht. Allein inbrünstiges Weinen kann die Antwort auf solche Schuld sein.

Muß sich der Priester nach der Kommunion übergeben, so hat das Erbrochene in einer hölzernen Schale aufgenommen zu werden. Diese bewahrt man solange in einem reinen Behältnis auf, bis alles gut ausgetrocknet ist. Danach wird es dem lebenden, fließenden Wasser übergeben, oder aber auf einem reinen Steine verbrannt. So muß auch mit der Erde verfahren werden, auf welche das Erbrochene fiel: Sie wird ausgehoben und verbrannt, und die Asche vergräbt man unter dem heiligen Altartisch oder schüttet sie in einen Fluß.

Fällt eine Partikel des göttlichen Leibes auf den Boden, so soll sie mit großer Behutsamkeit aufgehoben und auf den Diskos gelegt werden. Der Boden wird danach gründlich gereinigt, falls es Erdreich war, so wird ein wenig davon ausgehoben. Das Aufgenommene übergibt man lebendem, fließendem Wasser, oder man verbrennt es. In diesem Fall wird die Asche unter dem heiligen Altartisch vergraben.

Ist der Oberlippenbart des Priesters struppig, und tauchen diese Haare aus Unachtsamkeit in das heilige Blut, so versündigt sich der Priester. Ist solches aber geschehen, muß der Priester zuerst mit seinen Lippen die Barthaare gründlich absaugen, um sie anschließend mit dem Velum abzutrocknen. Pflegt er seinen Bart, vermag er dieser Sünde zu entgehen.

Legt der zelebrierende Priester eine Partikel des göttlichen Leibes auf den Handteller seiner rechten Hand, oder empfängt er die Kommunion aus der Hand des Hierarchen, so darf er seine Hand anschließend auf keinen Fall zusammendrücken. Zum Empfang des Sakramentes aus der Hand des Hierarchen unterstützt die linke Hand des Priesters die rechte, welche zu einer kleinen Schale gebogen wird. Nach dem Empfang wird die Hand nicht über dem Haupt, sondern über dem heiligen Altartisch gehalten, während der Priester sein Haupt ehrfurchtsvoll senkt und in Furcht und Liebe auf die Gaben in seiner Hand schaut. Sodann spricht er die vorgeschriebenen Gebete und kommuniziert. Nach der Kommunion soll der Priester gründlich seine Hand betrachten, und wenn auch nur ein kleinstes Partikelchen zurückgeblieben sein sollte, so muß dieses mit der Zunge aufgenommen werden, daß nichts verloren ginge. Anschließend wischt der Priester mit dem zum Antiminsion gehörenden Schwämmchen seinen Handteller über dem Diskos aus. Ebenso wird mit dem Iliton verfahren.

Hat der Priester aus dem Kelch vom heiligen Blut empfangen, muß er seine Lippen gut mit der Zunge reinigen und anschließend mit dem Schwämmchen trocknen. Danach wird der Rand des heiligen Kelches sorgsam mit dem gleichen Schwämmchen abgetrocknet. Er soll darauf achten, daß auch nicht der kleinste Tropfen des göttlichen Blutes an seinem Barte haften bleibt.

Sollte das heilige Lamm auf dem Diskos gefrieren, daß es dem Priester unmöglich wird, es zur bestimmten Zeit zu brechen, so muß er wie folgt handeln: Das heilige Lamm bleibt auf dem Diskos, und dieser wird, mit Asteriskos und Velum bedeckt, auf dem heiligen Altartisch über einer Schale mit brennender Kohle gehalten und solange erwärmt, bis das Lamm wieder aufgetaut ist und gebrochen werden kann.

Sollten Feinde, Fremdlinge, Ketzer, Verruchte oder Mörder den Priester während der Zelebration überfallen und ihm die Fortsetzung der Zelebration unmöglich machen, so muß er das allerheiligste Altarsakrament vollkommen konsumieren, daß es nicht der Verunglimpfung, dem Kirchenraub oder den Sakrileg ausgesetzt werde. Danach kann der Priester versuchen, die Kirche zu verlassen. Besser wäre es jedoch, er bliebe, und sollte er den Tod erleiden, so empfängt er die Märtyrerkrone.

Naht jemand dem zelebrierenden Priester mit der Absicht, ihn zu töten, um dadurch den heiligen orthodoxen Glauben zu lästern, so darf der Priester die Zelebration nicht unterbrechen, vielmehr muß er sein Dienen fortsetzen, auch wenn er dadurch dem Tode entgegengeht. Wird er getötet, so wird er dem Chor der Märtyrer zugezählt.

Bricht während der Zelebration der göttlichen Liturgie in der Kirche ein Brand aus, oder droht sie durch einen Sturm einzustürzen, so soll der Priester mit größter Behutsamkeit das Allerheiligste mit dem Antiminsion aufheben, die Kirche verlassen, und an einem anderen, würdigen Ort auf dem gleichen Antiminsion die göttliche Liturgie vollenden, wobei er dort wieder einsetzt, da er unterbrechen mußte.

Sollte nach der Konsekration des Brotes und des Weines ein Wunder dergestalt geschehen, daß das Brot das Aussehen eines Körpers, oder eines Kindes, während der Wein das Aussehen echten Blutes annimmt, und die se Erscheinung sich nicht schnell wieder verliert, so daß die Substanzen wieder wie Brot und Wein aussehen, vielmehr, wenn diese Erscheinung länger anhalten sollte, dann darf der Priester keinesfalls kommunizieren, denn diese sind dann nicht der Leib und das Blut Christi, sondern ein Wunder, welches entweder des Unglaubens wegen, oder aus einem anderen Grunde geschehen ist. Der Priester aber nimmt eine neue Prosphore ( die einwandfrei die Gestalt des Brotes aufweist ) und vollzieht mit dieser die ganze Ordnung, die für die Bereitung des Lammes vorgeschrieben ist, während er das wundersam Verwandelte sorgsam und ehrfürchtig aufbewahrt. Er beginnt wieder mit den Worten: Mit diesen seligen Kräften ..., und vollendet alles, während er über dem Kelch nichts wiederholt. Falls auch der Wein im Kelch das Aussehen des Blutes annimmt, so wird dieser in einen zweiten Kelch oder in ein anderes Gefäß gegossen. Der Priester aber gießt neuen, mit etwas Wasser vermengten Wein in den Kelch, spricht alle Gebete zur Kommunion und konsekriert nach der göttlichen Ordnung den Wein. Anschließend kommuniziert er und vollendet die heilige Liturgie.

Nimmt die Substanz, welche in der Gestalt des Körpers oder der eines Kindes erschienen war, bald wieder das Aussehen des Brotes, und die im heiligen Kelche seiende wieder das Aussehen des Weines an, so soll der Priester kein neues Lamm bereiten und auch keinen neuen Wein in den Kelch geben, sondern so kommunizieren und den Gottesdienst vollenden, denn er empfängt den wahren Leib und das wahre und kostbare Blut Christi.

Schließlich soll der Gemeindepriester wissen, daß er an jedem hohen Feiertag, an jedem Sonntag, wie auch stets am Sonnabend, die göttliche Liturgie feiern muß. Tut er dieses nicht, so begeht er eine Todsünde, denn er hindert viele an der Teilnahme am göttlichen Dienst, zu welcher sowohl der göttliche Wille, als auch die kirchlichen Vorschriften verpflichten.

Es ist darauf zu achten, daß ein Priester an einem Tage nur eine göttliche Liturgie zelebrieren darf, wie auch nur eine Liturgie auf jedem heiligen Altartisch an jedem Tage gefeiert werden kann. Diese eine Darbringung ist das Zeichen für den einen Tod Christi, den Er einzig um unseretwillen auf Sich genommen hat, wie auch der einmaligen Leiden, welche Er um unseretwillen erduldete.

12. Anweisungen für das Verhalten nach dem Vollzug der heiligen Eucharistie

Nach der Austeilung des göttlichen Altarsakramentes müssen Priester oder Diakon die auf dem Diskos verbliebenen Partikel mit großer Sorgfalt in den heiligen Kelch schütten, daß auch nicht die kleinste Partikel hinunterfiele oder zurückbliebe. Deshalb wird der Diskos über dem Kelch gehalten, während mit dem Schwämmchen alles abgewischt wird, so daß nichts zurückbleiben kann. Gleicherweise wird alles, was vielleicht auf dem Antiminsion oder dem Iliton zurückgeblieben ist, mit dem Schwämmchen auf den Diskos getan, von welchem es in den Kelch geschüttet wird. So tragen sie Sorge, daß kein Teilchen außerhalb des Kelches bleiben kann.

So muß es der Priester zu jeder göttlichen Liturgie halten. Eine Todsünde beginge er und unterläge dem Ausschluß, wollte er Antiminsion oder Iliton über einem Feuer oder Wasser ausschütten, denn stets kann auf diesen allein durch die Unachtsamkeit des Priesters etwas vom göttlichen Leib zurückgeblieben sein. Aus diesem Grunde wurde darauf hingewiesen, wie sorgsam alles auf dem Diskos gesammelt und anschließend in den heiligen Kelch getan werden muß, um sodann auf der Prothesis konsumiert zu werden.

Zur Beendigung muß Sorge darum getragen werden, daß auch nach dem Konsumieren des Allerheiligsten auf der Prothesis auch nicht die kleinste Partikel, und auch nicht der kleinste Tropfen des göttlichen Blutes im Kelch zurückbleiben. Deshalb soll der Kelch dreimal mit heißem Wasser ausgespült werden, welches anschließend getrunken wird. Danach wird der Kelch mit einem Schwamm (oder mit einem hierfür bestimmten Tuch) trockengewischt. Schwamm oder Tuch verbleiben sodann im heiligen Kelch. Solange das allerheiligste Altarsakrament auf der Prothesis steht, soll vor diesem eine Kerze brennen, bis die Gaben konsumiert werden.

Der Priester muß Kirchendiener und Ministranten lehren, sich in der Nähe des heiligen Altartisches und auch vor der Prothesis nur mit größter Furcht, mit Zittern und Ehrfurcht zu bewegen, wenn dort das göttliche Altarsakrament steht, und daß es sich gebührt, sich ehrfurchtsvoll vor diesem zu verneigen, wenn man sich ihm nähert, oder wenn man an ihm vorbeigehen muß.

Ist das zum Antiminsion gehörende Schwämmchen aufgerauht, das Tuch unansehnlich oder staubig geworden, müssen Priester oder Diakon diese mit eigener Hand gründlich über jener Stelle waschen, über der sonst die Handwaschung vollzogen wird. Häufig soll beides gewaschen werden, auf daß Schwämmchen und Tuch stets sauber seien.

Die geweihten Gefäße - Kelch, Diskos, Asteriskos und der Löffel sollen oft von möglichen Resten gesäubert werden, auch schütze man sie vor Feuchtigkeit, daß sich kein Rost ansetze.

Ist die göttliche Liturgie vollendet, und sind die heiligen Gaben konsumiert, so betet der Priester, sei es, bevor er die liturgischen Gewänder ablegt, sei es danach, noch im Altarraum mit Rührung  und dankbarem Herzen die Dankgebete nach der heiligen Kommunion.

Verläßt der Priester anschließend die Kirche, so soll er sich nicht sofort einer Arbeit zuwenden, viel mehr ziemt es sich, noch eine gewisse Zeit im Gebet zu verharren und darüber nachzusinnen, welch großes Geschenk er in dieser göttlichen Liturgie erhalten hat. Hierfür sagt er Dank und bittet, daß er an allen Tagen seines Lebens von Gott gewürdigt werde, an diesem Geschenk teilzuhaben.

Am Tage der Zelebration ist jedes übermäßige Essen, Trinken oder Schlafen untersagt. Ist der Priester verheiratet, so soll er sich auch der körperlichen Liebe enthalten, um der Liebe und der Ehre des himmlischen Königs willen, den er im Tempel und in der Wohnstätte seiner Seele ganz empfangen hat.

13. Wie das göttliche Altarsakrament für die Krankenkommunion aufbewahrt wird

Zuerst muß der Priester der Gemeinde (oder im Kloster) dafür Sorge tragen, daß die heiligen Gefäße: Kelch, Diskos, Asteriskos, Löffel, Ziborium oder Pyxis - aus Gold oder aus Silber (nur in größter Not aus Zinn) gefertigt sind, und daß sie sich gut für die Zelebration und für die Aufbewahrung des göttlichen und lebenspendenden Leibes Jesu Christi eignen, denn in ihnen vollzieht sich das furchterregende Mysterium, und in ihnen weilt sichtbar der Herr Jesus selbst.

Alle kirchlichen Gegenstände sollen herrlich sein, so die liturgischen Gewänder, die heiligen Kreuze, das kostbar verzierte Evangeliar, doch am vollkommensten müssen die heiligen Gefäße sein. Nur wenn aus großer Armut Kelch, Diskos, Asteriskos, Löffel und Ziborium (oder Pyxis) zur Aufbewahrung der Krankenkommunion nicht aus Gold oder Silber sein können, dürfen sie aus Zinn gefertigt werden. Alles andere unterliegt der gerechten Bestrafung und dem bischöflichen Verbot.

Das Ziborium, in welchem das Allerheiligste - der Leib des Herren - aufbewahrt werden soll, muß mit einem Deckel versehen sein, auf welchem ein Kreuz befestigt ist. Es hat stets mit dem Altarsakrament auf dem heiligen Altartisch zu stehen. Kein anderer Ort ist erlaubt.

Nie darf eine ungeweihte Hand das Ziborium berühren. Wagt es dennoch jemand, es sei denn, er täte es in äußerster Not, so begeht er eine Todsünde und unterliegt schwerer Kirchenstrafe.

Die Partikel zur Krankenkommunion dürfen nicht nur am Kardonnerstag nach dem für Kardonnerstag vorgesehenen Ritus geweiht, getrocknet und aufbewahrt werden, wenn hierfür die Notwendigkeit besteht.

Ist das Ziborium aus Gold oder aber aus Silber (dann aber innen vergoldet ), so wird das Allerheiligste ohne eine Papierunterlage in das Gefäß gelegt. Ist es aber nur aus Silber oder aus Zinn, so wird weißes, reines Papier untergelegt, auf welchem das Allerheiligste ruht.

Das Allerheiligste muß ofters überprüft werden. Entblößten Hauptes und mit besonders sorgfältig gewaschenen Händen nähert sich der Priester in Ehrfurcht dem Ziborium, verneigt sich und öffnet das Gefäß. Sollte die tägliche Überwachung nicht möglich sein, so doch mindestens jeden zweiten oder dritten Tag. Der Priester trägt dafür die Verantwortung, daß nicht seiner Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit wegen Schimmel oder Feuchtigkeit die Gaben verderben. Als Herabwürdiger des göttlichen Sakramentes machte er sich sonst schwerer Sünde schuldig und unterläge dem Ausschluß.

Sollte erkannt werden, daß die Gaben feucht zu werden beginnen, so muß das Antiminsion entfaltet, das Allerheiligste unter größter Vorsicht aus dem Ziborium genommen und auf den Diskos gelegt werden. Die Fenster werden geöffnet, und der Priester muß solange bei den heiligen Gaben verweilen, bis diese wieder vollkommen trocken geworden sind. Dabei ist darauf zu achten, daß keine Fliege (oder ein anderes Insekt) die Gaben berühren kann. Wer dieses nicht tut, der versündigt sich schwer.

Verbrennt aus Unachtsamkeit des Priesters das Allerheiligste während des Trocknens, oder zerfallen die Gaben durch Feuchtigkeit, weil der Priester zu träge war es zu verhindern, so begeht dieser eine Todsünde und unterliegt dem Ausschluß.

Falls solches dennoch eintreten sollte (Gott bewahre jeden davor!), so darf mit solchen Gaben niemandem die Kommunion gespendet werden. Der Priester darf, so wie er diesen Umstand festgestellt hat, keine Zeit verlieren. Zum nächsten Morgen muß er sich vorbereiten: Während der göttlichen Liturgie muß ein neues Lamm bereitet werden, welches nach der Konsekration geteilt, getrocknet und zur Aufbewahrung in das gereinigte Ziborium gelegt wird, um damit die Kranken und die des Sakramentes Bedürfenden zu speisen. Die verdorbenen Gaben aber füllt er nach Beendigung der göttlichen Liturgie auf der Prothesis in den heiligen Kelch und konsumiert sie zusammen mit den verbliebenen Partikeln aus der letzten Eucharistiefeier.

Wenn du dich, o Priester, darauf vorbereitest, am Kardonnerstag das heilige Sakrament für die Krankenkommunion zu bereiten, aber auch, falls notwendig, zu jeder anderen Zeit, so bereite ein zweites Lamm und verfahre dabei nach der Ordnung, die für die Liturgie praesanctificatorum vorgeschrieben ist, tränke sodann dieses Lamm mit Hilfe des Löffels über dem heiligen Kelch ein wenig mit dem göttlichen Blut. Hierbei bedarf es größter Vorsicht, daß das Lamm nicht zu feucht, daß aber auch nichts vom heiligsten Blut verschüttet wird.

Das mit göttlichem Blut Getränkte Lamm wird auf dem heiligen Altartisch in folgender Weise getrocknet: Das Antiminsion wird entfaltet, das Lamm dem Ziborium entnommen und auf den Diskos gelegt. Danach weihräuchert der Priester dreimal um den heiligen Altartisch und verneigt sich ehrfürchtig. Mit der Lanze zerteilt er darauf andächtig das Lamm in kleine Partikel.

Nach der Zerteilung wird eine Kachel oder ein sauberer Ziegelstein auf den rechten Rand des Antiminsion gelegt. Obenan stellt man ein sauberes irdenes, eisernes oder kupfernes Gefäß mit brennender Kohle. Nach gebührender Verehrung stellt der Priester den Diskos mit den zerteilten Gaben vorsichtig über dieses Gefäß. Sorgfältig ist darüber zu wachen, daß die Gaben langsam trocknen können. Oft müssen sie mit der Lanze gewendet werden, daß sie auf keiner Seite verbrennen. Ist der Diskos ausreichend warm geworden, stellt man ihn auf das Antiminsion oder aber auf ein Velum, daß nicht durch Überhitzung das Allerheiligste versengt werde. Kühlt sich nun der Diskos wieder ab, wird er erneut über das Kohlegefäß gestellt. Dieses wiederholt man solange, bis das Sakrament genügend getrocknet wurde. Die getrockneten Gaben werden sodann in die Pyxis gelegt, welche verschlossen an ihren Platz gestellt wird. Nach entsprechender Anbetung wird das Antiminsion wieder zusammengefaltet.

In den großen Städten oder in Klöstern, da täglich die göttliche Liturgie zelebriert wird, müssen nicht unbedingt Partikel für die Krankenkommunion getrocknet werden. Dort ist es nicht erforderlich, hierfür ein gesondertes Lamm zu bereiten, sondern es genügt, einen Teil des einen Lammes mit dem göttlichen Blut zu tränken und bis zum kommenden Morgen für den Notfall aufzubewahren. Wird dieses täglich erneuert, so bedarf es nicht des Trocknens, und so vermag man auch, allen Unglücksfällen zu entgehen.

14. Über das Austeilen, den Empfang, das Bewahren und die wahre Verehrung des heiligen Altarsakraments

Priester und Diakone sollen mit Großer Würde in der Kirche des Herren ihr Dienen erfüllen und dem Allerheiligsten die gebührende Verehrung darbringen. Sie müssen danach streben, dieses so oft als möglich zu empfangen. Die Gläubigen soll der Priester dazu erziehen, dasselbe reinen Gewissens möglichst an jedem Feiertag zu empfangen. Ist dieses nicht durchführbar, so sollen die Gläubigen wenigstens zu den vier Fastenzeiten nach entsprechender Vorbereitung kommunizieren. Ein jeder muß sich demütig und rein an Körper und Seele diesem göttlichen Sakrament nahen.

Wer außerhalb der vier Fastenzeiten den Vorsatz hat, zum heiligen Abendmahl zu kommen, der soll sieben Tage vorher fasten, die Gebete in der Kirche hören und die Hausgebetsordnung erfüllen. (Dieses, wenn irgend möglich, sonst soll er drei, mindestens aber einen Tag fasten). Darüber hinaus muß sich jeder gebührend auf die Beichte vorbereiten.

Verheiratete Christen sollen sich in dieser Zeit jeglichen Zusammenkommens enthalten.

Acht Tage vor der Kommunion möge jeder vor seinem Beichtvater seine Sünden bekennen. Am Vorabend derselben darf nichts mehr gegessen werden. Ist aus Altersgründen eine vollkommene Enthaltsamkeit nicht möglich, so soll nur eine geringe Nahrungsmenge aufgenommen werden. Von Mitternacht an aber enthalten sich alle vollkommen. Der Gläubige bereitet sich nach Kräften durch Gebet, Verbeugungen und geistliches Sinnen auf die Kommunion vor. Wer des Lesens nicht kundig ist und weit entfernt lebt, soll vom Priester eine entsprechende Hausgebetsordnung auferlegt bekommen.

Nach der in der Kirche üblichen Gebetsordnung am Morgen sollen alle, die das heilige Abendmahl empfangen wollen, die aber des Lesens unkundig sind, in der Kirche bleiben und dem Priester lauschen, der die Gebetsordnung zur Vorbereitung auf das heilige Abendmahl vorträgt. Auch sollen sie die Horen hören. Wer des Lesens kundig ist, kann diese Ordnung auch in seinem Hause allein vollziehen.

Zu Beginn der göttlichen Liturgie versammeln sich alle in der Kirche und folgen dem Gottesdienst mit Furcht, Gebet und Andacht. Zum heiligen Abendmahl nähern sie sich würdig und in tiefer Demut. Bis auf die Erde verneigen sie sich vor Christus, der unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaftig zugegen ist. Die Arme werden über der Brust kreuzförmig übereinandergelegt. So bekennen wir den gekreuzigten Christus und drücken unsere Liebe zu ihm aus. Hat der Gläubige das Allerheiligste empfangen, trocknet ihm der Priester die Lippen mit einem Tuche. Anschließend küßt der Kommunikant den Rand des Kelchfußes, als sei es die geöffnete Seite des Herren selbst, aus welcher Blut und Wasser entströmt waren. Jeder soll das Allerheiligste sogleich herunterschlucken. Danach tritt er ein wenig zur Seite, verneigt sich, jedoch nicht bis zur Erde, um das Empfangene wohl zu behalten, und verharrt schweigend und andächtig an seinem Platz, ohne jemandem auch nur das geringste zu sagen. Auch darf er nicht spucken, ehe er Antidoron und etwas mit Weihwasser vermengten Wein zu sich genommen hat. Bis zum Abschluß der göttlichen Liturgie und bis alle Dankgebete gesprochen wurden, bleibt der Gläubige in der Kirche.

Gedenke, o Priester, daß du niemals (falls zu viele Kommunikanten in der Kirche sind und nicht genügend viel vom göttlichen Leib und Blut im heiligen Kelch ist) einfaches Brot und einfachen Wein in den Kelch hinzufügen darfst. Dieses wäre eine Todsünde, und du unterlägest dem Ausschluß. In solchem Falle befiehl den Gläubigen, bis zum kommenden Morgen zu warten, um dann während der neuen göttlichen Liturgie zu kommunizieren. Oder nimm aus den Ziborium von den für die Krankenkommunion bereiteten Gaben, füge sie in den heiligen Kelch und laß so die Gläubigen am Abendmahl teilnehmen.

Jeder, Priester und Laie, der in die heilige Kirche eintritt, soll zum heiligen Altar schauen und in Gottesfurcht die gebührende Verehrung erweisen, gleich als befinde er sich in den Himmeln vor Gottes Angesicht, der nach seiner Verheißung hier gegenwärtig ist.

Wer in den heiligen Altarraum tritt, soll vorher schon sein Haupt entblößen und sich tief verneigen. Naht er dem heiligen Altartisch selbst, so verbeugt er sich bis auf den Boden. Alles, was im Altarraum geschieht, soll in großer Demut und andächtig getan werden, eingedenk, daß es vor dem Angesicht des hier gegenwärtigen Gottes geschieht. Bevor der heilige Altarraum verlassen wird, muß sich jeder vor dem allerheiligsten Altarsakrament in Ehrfurcht verneigen.

Soll vor den königlichen Türen eine Ektenie gesprochen werden, so wird das Haupt entblößt und eine Metanie ausgeführt. Nach der Ektenie verneigt man sich wieder und kehrt an seinen Platz zurück. Jedesmal, wenn man an den königlichen Türen vorübergehen muß, verneigt man sich (vor dem Allerheiligsten). Niemand darf an den königlichen Türen vorübergehen, ohne dieses zu beachten.

Haben Priester, Diakon und Kirchendiener, jeder in seinem Rang, alle Ordnungen der Gottesdienste für die Nacht, den Morgen, den Tag und den Abend vollendet, so erweisen sie Gott, dem Herrn, andächtig die Verehrung, denn dieses ist vor ihm angenehm. Solche Anbetung des Allerheiligsten schenkt durch Christus, den Herrn, in allen Gefahren reiche Gnade.

Auch den Küster soll der Priester anleiten, nur mit großer Furcht und Zittern und stets andächtig in den heiligen und göttlichen Altarraum einzutreten und die ihm übertragenen Dienste auszuführen. Stets soll er daran denken, daß Christus, unser Gott, auf dem Altare gegenwärtig ist. Betritt oder verläßt er den Altarraum, so hat er sich vor dem heiligen Altare selbst tief zu verneigen. Weder den heiligen Altar, noch das auf diesem ruhende allerheiligste Altarsakrament, noch die geweihten Gefäße oder andere geweihte Dinge darf er berühren, um nicht in eine Sünde zu fallen. Allein die Leuchter, die Kerzen, das Weihrauchgefäß und die geringeren geweihten Gegenstände darf er berühren.

Um der Ehre des Allerheiligsten willen soll kein Ungeweihter den heiligen Altarraum betreten. Einer Frau ist das Betreten des Altarraumes grundsätzlich untersagt.

Der Küster soll häufig das Sakrament der Buße und das heilige Abendmahl empfangen, er muß stets nüchtern sein, gottesfürchtig und wohltätig leben. Seine Aufgabe ist es, Prosphoren, Wein, Wasser, Weihrauch und Kohle in den heiligen Altarraum zu bringen, die Kerzen zu entzünden und zu löschen, die Kohle im Weihrauchgefäß zu erhitzen. Er muß das warme Wasser bereiten und dem Priester reichen, den Altarraum oft säubern, sowohl den Fußboden fegen, als auch Wände und Decken von Staub und Spinnweben befreien.

Nur Priester, Diakon und Hypodiakon dürfen den heiligen Altartisch und die Prothesis säubern und pflegen, daß zu keiner Zeit auf diesen etwas Unreines zu finden wäre. Keine ungeweihte Hand berühre je diese heiligen Tische.

Des Küsters Aufgabe ist es auch, in der Kirche und in der Vorhalle die Ikonen, Wände, Decken und Dächer von Staub und Spinnweben zu befreien, den Boden oft zu fegen. Das im Altarraum oder in der Kirche Zusammengefegte darf nicht an einem unwürdigen Ort ausgeschüttet werden. Entweder wird es in einen Fluß getan, oder aber an einen Ort, der sonst nicht genutzt oder betreten wird.

Nicht allein Priester und Altardiener, sondern alle gottesfürchtigen Christen sollen, sobald sie das Allerheiligste erblicken, sei es in der Kirche, sei es, wenn das Sakrament zu einem Kranken gebracht wird, sich vor diesem ehrfurchtsvoll verneigen.

Der Priester muß seine Gläubigen und geistlichen Kinder lehren, den göttlichen Willen und die Ordnung der Mutterkirche zu begreifen: Wer in die heilige Kirche kommt, soll sich mit jedem in der Kirchen ordnung vorgeschriebenen Gesang vor Gott, dem Herrn, verneigen, wann immer es alle in Sorgfalt tun. Als Anfangsfrüchte seines Mühens soll er sein Flehen, Beten und Danken darbringen. Den Gesängen und Lesungen in der Kirche muß er verständig lauschen, um die Lehren der Apostel, die Psalmen und die geistlichen Gesänge, besonders aber das heilige Evangelium und die Lehren der Kirchenväter recht zu verstehen. In seinem Herzen jedoch möge er Gott, den Herren, unablässig besingen.

Weiterhin soll der Priester wissen, daß alle Christen, die den einen Glauben bewahren, die von unserer einigen Kirche nicht exkommuniziert wurden oder unter einem selbstauferlegten Eide stehen, die in der Beichte wahre Reue zeigen und vom Beichtvater keine zeitlichen Verbotsauflagen erhielten, die ehrfurchtsvoll leben, in gebührender Würde Christi Leib und Blut empfangen sollen. Heranwachsende Kinder, die bereits beichten können, und Kleinkinder, die nach kirchlichem Brauch um des Glaubens willen gebracht werden, dürfen der Teilnahme am Altarsakrament zur Heilung ihrer Seelen und Leiber und zum Empfang der göttlichen Gnade gewürdigt werden.

Unwürdige hingegen sollen von der Kommunion ausgeschlossen werden, also jene, die einer Verurteilung durch den Bischof unterliegen, auch solche, die von ihrem Beichtvater gebannt oder mit einem Interdikt bestraft wurden, wie alle offenkundigen Sünder, die Unzüchtigen, welche in einem Konkubinat leben und deren Teilhaber, die Ehebrecher, Wucherer, Zauberer, Wahrsager, Kirchendiebe, Kartenspieler, Würfelspieler, Lästerer, alle, die Schamlosigkeiten reden oder jede erdenkbare Ungehörigkeit begehen, die Schande und Vorwürfe verbreiten oder ähnliches tun. Solange diese Menschen nicht aufrichtig beichten und Früchte wahrer Buße bringen, solange sie nicht die Ärgernisse, an denen sie teilhatten oder zu denen sie verführten, durch echte Reue erkennbar überwinden, darf ihnen das heilige Abendmahl auf keinen Fall gespendet werden.

Der nicht offenkundige Sünder, der seine Sünde in der Beichte bekennt, soll weise geheilt werden, daß andere durch seine Schande nicht versucht würden, ihn zu verdächtigen, aus Vermessenheit zur heiligen Kommunion angenommen oder von ihr ausgeschlossen worden zu sein.

Besessene oder Ohnmächtige dürfen die heilige Kommunion nicht erhalten. Erlangen sie ihr Bewußtsein zurück, können sie ihre Umwelt wieder erkennen und werden wieder ansprechbar, so daß sie mit zerknirschtem Herzen ihre Sünden bekennen können, kommen sie in die Kirche, um Gott anzubeten und den Gesängen zu lauschen, und lassen sich ganz offenbar keine Anzeichen der Unwürdigkeit mehr in ihnen finden, so sollen auch sie des Abendmahles gewürdigt werden.

Als Antwort für alle würdige und wahre Bedachtsamkeit, wie ein jeder dem Herren wohlgefällig sei, und für alle Mühen, die kirchlichen Traditionen in körperlicher und geistiger Reinheit zu bewahren, schenkt der Herr seinem Volke Frieden und Gnade, und den Gottesfürchtigen auf dieser Erde ein glückliches Leben. Danach aber macht er sie zu Erben der größten Freude: Der ewigen Schönheit in den Himmeln, die allen rechtgläubigen christlichen Seelen durch die Gnade Jesu Christi und um der Fürbitten willen der hochgepriesenen, allreinen Gottesgebärerin, der Jungfrau Maria, und aller Heiligen geschenkt werden möge. Amen.

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